Google lehnt 60 Prozent der Löschanträge ab

Google hat in den letzten fünf Monaten europaweit knapp 42 Prozent der Anträge auf Löschung von Ergebnissen aus seiner Suchmaschine stattgegeben. Insgesamt seien seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Mai 145’000 Löschanfragen eingegangen, davon rund 4000 aus der Schweiz.

Google: Der Suchmaschinengigant wurde im vergangenen Mai vom Europäischen Gerichtshof zur Löschung heikler Personeneinträge verknurrt. (Bild: sda)

Google hat in den letzten fünf Monaten europaweit knapp 42 Prozent der Anträge auf Löschung von Ergebnissen aus seiner Suchmaschine stattgegeben. Insgesamt seien seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Mai 145’000 Löschanfragen eingegangen, davon rund 4000 aus der Schweiz.

Google lehnte bislang mehr als 58 Prozent der in europäischen Ländern gestellten Löschersuche ab. Das geht aus dem am Freitag veröffentlichen Transparenzbericht des US-Internetkonzerns hervor.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai geurteilt, dass Internetnutzer grundsätzlich das «Recht auf Vergessen» bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen.

Seitdem hat Google nach eigenen Angaben in ganz Europa fast 500’000 Links überprüft. Aus der Schweiz kamen demnach rund 4000 Anfragen. Google habe daraufhin rund 13’000 Links gesichtet und rund 53,6 Prozent von ihnen aus seiner Suche entfernt.

Deutschland bei Löschungen vorn

Aus Deutschland kamen laut Transparenzbericht bis Freitag knapp 25’000 Löschanträge, 53 Prozent seien entfernt worden. Die Löschquote von Land zu Land unterscheidet sich stark: In Frankreich hatten laut Google-Bericht 51,5 Prozent der Anträge Erfolg, in Grossbritannien rund 35 Prozent, in Italien rund 24 Prozent.

Google hat einen Experten-Beirat einberufen, der in zahlreichen Ländern Europas mit Fachleuten und der Öffentlichkeit über die Fragen diskutiert, die das Urteil aufwirft. Am Dienstag tagt der sogenannte «Lösch-Beirat».

Das Gremium soll insbesondere erörtern, wie das Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationen abgewogen werden kann.

Nächster Artikel