Google hat vor Gericht eine Schlappe erlitten, die weitreichende Folgen haben könnte. Das Hamburger Landgericht entschied heute, dass Google auf seiner deutschen Internetseite Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley nicht mehr in den Suchergebnissen anzeigen darf.
Die Fotos aus dem heimlich aufgenommenen Video einer privaten Sex-Party verletzten die Intimsphäre des 73-Jährigen schwer, «da sie diesen bei der Ausübung von Sexualpraktiken darstellen», urteilte das Gericht.
In diesem Fall sei es nicht vorstellbar, «dass die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten». Deshalb werde anders als sonst üblich das Verbot nicht nur für bestimmte Seiten oder Kontexte ausgesprochen, sondern die Verbreitung der Bilder allgemein untersagt.
Sollte Google die Fotos dennoch weiter verbreiten, droht dem Konzern ein Ordnungsgeld von bis zu 250’000 Euro. Wie Google die Bilder technisch filtern soll, sagte das Gericht nicht.
Google fürchtet wegen des Urteils um die Grundlagen für seine Suchmaschine und will Berufung einlegen. «Auch wenn es sich auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte bezieht, setzt das heutige Urteil dennoch ein beunruhigendes Signal», erklärte ein Sprecher. „Es könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für Ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden.
Unserer Meinung nach widerspricht dies europäischer Gesetzgebung.“ Google sieht seine Suchmaschine lediglich als technische Plattform an, die Links zu Inhalten liefert. Für die Überprüfung der Inhalte sieht sich der Konzern nicht zuständig. Und für Google dürfte es technisch schwer sein, das Urteil umzusetzen. Denn Google kann zwar Bilder auf seiner Internetseite löschen, der Konzern kann aber nicht verhindern, dass sie auf anderen Seiten erscheinen.
Für den Internet-Riesen ist das Urteil in Hamburg ein weiterer Rückschlag. Im November war es dem Konzern auch in Frankreich untersagt worden, Sex-Bilder von Mosley weiterzuverbreiten. Das Zivilgericht entschied, dass Google neun Aufnahmen herausfiltern und löschen muss, und gab dem Konzern dafür zwei Monate Zeit.
Bei Sado-Maso-Orgie gefilmt
Die mittlerweile eingestellte Boulevardzeitung «News of the World» hatte Mosley auf einer Party heimlich filmen lassen. Die Bilder erschienen dann zu einem Artikel mit der Überschrift «kranke Nazi-Orgie». Mosley hatte bestätigt, dass er an Sado-Maso-Aktivitäten mit fünf Frauen beteiligt gewesen war, ein Nazi-Motto habe es aber nicht gegeben.
Für Google ist dies nicht der erste Rechtsstreit. Der Bundesgerichtshof hatte im Mai entschieden, dass die vorgeschlagenen Suchwort-Ergänzungen (Autocomplete-Function) im Einzelfall rechtswidrig sein können. Geklagt hatte unter anderem die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wulff. Google muss auf Verlangen prüfen, ob Ergänzungen gegen die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verstossen.