Google schliesst Nachrichten-Website in Spanien wegen Link-Gebühr

Der US-Internetkonzern Google stellt am Sonntag seinen Nachrichtendienst Google News in Spanien ein. Das Unternehmen reagiere damit auf ein neues spanisches Gesetz zum geistigen Eigentum, das im Januar in Kraft trete, teilte Google in einem Firmenblog mit

Screenshot von Google News Spanien (Bild: sda)

Der US-Internetkonzern Google stellt am Sonntag seinen Nachrichtendienst Google News in Spanien ein. Das Unternehmen reagiere damit auf ein neues spanisches Gesetz zum geistigen Eigentum, das im Januar in Kraft trete, teilte Google in einem Firmenblog mit

Die Ende Oktober verabschiedete Gesetzesreform sieht vor, dass Betreiber von News-Aggregatoren, die Nachrichten aus dem Web einsammeln und aufbereiten, grundsätzlich eine Gebühr an Verlage und Autoren zahlen müssen, wenn sie Auszüge aus deren Texten anzeigen.

Da Google News keine Werbung enthalte und dem Konzern entsprechend kein Geld einbringe, sei die neue Abgabe nicht tragbar, hiess es in dem Blogeintrag.

Die sogenannte «Google-Gebühr» tritt am 1. Januar in Kraft. Der Internet-Konzern schliesst Google News in Spanien am 16. Dezember und wird dann auch keine Inhalte spanischer Medienhäuser für andere spanischsprachige Google-News-Seiten, etwa für den lateinamerikanischen Markt, mehr erfassen.

Verlagsinhalte aus Spanien würden aber weiterhin knapp in der allgemeinen Suche von Google dargestellt, sagte ein Google-Sprecher. Das Gesetz in Spanien beziehe sich ausdrücklich aus News-Aggregatoren wie Google News, nicht auf allgemeine Suchmaschinen wie google.es.

Spanien will trotz der Ankündigung von Google an der umstrittenen Urheberrechtsreform festhalten. Dies gab das Bildungs- und Kulturministerium bekannt. Die Reform, die die Erhebung einer «Google-Abgabe» vorsieht, werde wie geplant umgesetzt. Die angekündigte Einstellung des Dienstes von Google News in Spanien sei ein unternehmerischer Entscheid.

Ähnlicher Konflikt in Deutschland

Google liegt auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern mit Verlagen im Streit, die ihm Missbrauch seiner Marktmacht vorwerfen und Geld für die Nutzung ihrer Inhalte verlangen. In Deutschland hatten Ende Oktober mehrere grosse Verlage im Streit über die Darstellung von Artikel-Ausschnitten in Suchergebnissen vorläufig eingelenkt.

Hintergrund ist das umstrittene Leistungsschutzrecht. Es sieht vor, dass Verlage von Suchmaschinenbetreibern und Nachrichtensammelseiten Geld fordern dürfen, wenn diese Textfragmente oder Texte aus Produkten der jeweiligen Verlagshäuser anzeigen. Unklar ist aber unter anderem, ab welcher Textlänge Vergütungsansprüche bestehen.

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