Gouverneur zieht Nationalgarde aus US-Stadt Ferguson ab

Der Gouverneur des US-Bundesstaates Missouri hat in der von Unruhen gezeichneten Stadt Ferguson den Abzug der Nationalgarde angeordnet. Die Lage beruhige sich, sagte Jay Nixon am Donnerstag.

Sichere Distanz: Polizisten beobachten Proteste in Oklahoma City (Bild: sda)

Der Gouverneur des US-Bundesstaates Missouri hat in der von Unruhen gezeichneten Stadt Ferguson den Abzug der Nationalgarde angeordnet. Die Lage beruhige sich, sagte Jay Nixon am Donnerstag.

Die Nationalgarde war am vergangenen Montag, den 18. August, in Ferguson einmarschert, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und aufgebrachten Demonstranten zu beruhigen. Diese Mission sah der Gouverneur des US-Bundesstaates am frühen Freitagmorgen erfüllt. Zwar gingen die Demonstrationen nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen schwarzen Jugendlichen weiter. In der Nacht zum Donnerstag flauten die Proteste, die in den vergangenen Tagen gewaltsam abliefen, jedoch ab.

Lediglich sechs Personen wurden der Polizei zufolge festgenommen, weit weniger als in Nächten zuvor. US-Justizminister Eric Holder sagte bei einem Besuch der Kleinstadt am Mittwoch eine gründliche Untersuchung zu.

Noch keine Anklage gegen den Todesschützen erhoben

Am 9. August hatte ein weisser Polizist unter ungeklärten Umständen den 18-jährigen Michael Brown erschossen. Medienberichten zufolge wurde der unbewaffnete junge Mann von sechs Kugeln getroffen. Der Fall hat eine erneute Rassismusdebatte ausgelöst. Mit einem Appell zum Gewaltverzicht schaltete sich auch Präsident Barack Obama ein.

Unterdessen nahm eine zwölfköpfige Geschworenenjury die Beratungen darüber auf, ob ein Verfahren gegen den Todesschützen eröffnet wird. Die Entscheidung könnte sich Wochen hinziehen. Anwohner in Ferguson äusserten die Befürchtung, dass es zu erneuten Krawallen kommt, falls keine Anklage erhoben werden sollte.

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Die Ereignisse in Ferguson überschlugen sich in den vergangenen Zwei Wochen seit dem 9. August. Eine Übersicht finden sie hier:

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