In ihrem Bericht zur Umsetzung der neuen Strafprozessordung des Bundes (StPO) hat sich die Geschäftsprüfungskommission (GK) des Baselbieter Landrats auch zu den Auseinandersetzungen bei der Neuorganisation von Staatsanwaltschaft und Polizei geäussert. Sie bemängelte dabei das Fehlen einer gemeinsamen Projektorganisation.
StPO-Einführung und Organisationsanpassungen seien nicht ohne Nebengeräusche über die Bühne gegangen, hält die GPK in ihrem am Montag publizierten Bericht fest. Ausser üblichen Reibungsverlusten seien Diskussionen aufgrund von Berichten der Fachkommission, die die Regierung bei der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft unterstützt, sowie Indiskretionen bei der Polizei hinzugekommen.
Gemeinsame Projektorganisation
Nach Einschätzung einer GPK-Arbeitsgruppe wirkte sich vor allem erschwerend aus, dass Staatsanwaltschaft und Polizei zeitgleich reorganisiert wurden. Diese seien weitgehend selbständig und unkoordiniert durchgeführt worden, obwohl es zahlreiche Berührungspunkte und Schnittstellen gebe.
Die GPK empfiehlt daher für solche Fälle das Einsetzen einer entsprechenden Projektorganisation. Nach ihrem Eindruck hatte insbesondere in der Anfangsphase der StPO-Einführung die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei zu wünschen übrig gelassen. Inzwischen seien aber Verbesserungen erreicht worden.
Erschwerend waren gemäss der GPK-Arbeitsgruppe im übrigen Empfehlungen der Fachkommission, die nicht geeignet gewesen seien, die Probleme an den Schnittstellen zu lösen. Insgesamt stellt die GPK aber fest, dass es der Staatsanwaltschaft trotz noch offener Problemfelder gelungen ist, die Umstellung sachgerecht vorzunehmen.
Weitere Kritikpunkte
Weiter kritisiert die GPK etwa auch die noch mangelnde Ausrichtung auf die verkürzten StPO-Fristen, die unzweckmässige Pikettorganisation der Staatsanwaltschaft oder die Zusammensetzung der vom Landrat gewählten Fachkommission: Die Wahl zweier Strafgerichtspräsidenten in die Kommission mache «Mitspieler auf dem Feld zu Assistenz-Schiedsrichtern».
Kritisch kommentiert die GPK auch, dass das Baselbieter Zwangsmassnahmengericht im Vergleich etwa mit Basel-Stadt, Aargau, Solothurn oder Zürich wesentlich höhere inhaltliche und formale Anforderungen an einen dringenden Tatverdacht zum Verhängen von Untersuchungshaft stelle. Dasselbe gilt laut der Kommission für Haftdauern und anderes.
Zudem empfiehlt die GPK einen Vorstoss zur praxisgerechteren Definition der Parteienrechte, allenfalls koordiniert mit anderen Kantonen. Denn der Ausbau der Parteirechte habe die Verfahren aufwändiger gemacht. Auch eine Neudefinition könne die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aber immer noch erfüllen, denn das derzeitige Bundesrecht gehe klar über die EMRK-Standards hinaus.
Hohe Arbeitsbelastung
In ihrem 18 Empfehlungen an Regierung, Sicherheitsdirektion, Polizei, Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht umfassenden Bericht hält die GPK schliesslich fest, dass die Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft hoch sei. Sie empfiehlt eine systematische Überprüfung. Geprüft werden soll auch, wie die Stellen der Untersuchungsbeauftragten attraktiver zu machen wären.