Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) kritisiert das Verteidigungsdepartement. Dieses sei zu lasch bei der Sicherheitsüberprüfung von Ausländerinnen und Ausländern, die Zugang zu hochsensiblen Informationen des Bundes haben.
Die Kritik formuliert die GPK in einem am Montag veröffentlichten Bericht im Nachgang zur Affäre um den ehemaligen Armeechef Roland Nef. Sie untersuchte, ob der Bundesrat ihre damaligen Empfehlungen umgesetzt hat. Grösstenteils ist die GPK zufrieden. Beim System der Personensicherheitsüberprüfungen sieht sie aber nach wie vor Probleme.
Die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen führt heute bei Ausländerinnen und Ausländern höchstens eine Grundsicherheitsprüfung durch, nicht aber eine erweiterte Personensicherheitsprüfung oder eine erweiterte Prüfung mit Befragung. Die Stelle ist im Verteidigungsdepartement (VBS) angesiedelt.
Internationale Gewohnheit
Das VBS begründete das Vorgehen gegenüber der GPK mit einer «langjährigen internationalen Gewohnheit». Die GPK erachtet diese Praxis als «unbefriedigend». Sie könne dazu führen, dass Ausländerinnen und Ausländer Zugang zu hochsensiblen Informationen des Bundes hätten, sich aber im Gegensatz zu Schweizerinnen und Schweizern nicht einer erweiterten Personensicherheitsprüfung unterziehen müssten.
Die GPK fordert, dass sich dies ändert: Ausländerinnen und Ausländer sollen entweder keine Funktionen mehr ausüben dürfen, in welchen sie Zugang zu als geheim klassifizierten Informationen haben, oder sie sollen sich einer erweiterten Personensicherheitsprüfung unterziehen müssen.
Bundesrat: Praxis umgehend anpassen
Das VBS erklärte gegenüber der GPK, es sei sich des Problems bewusst und wolle es im Rahmen des neuen Informationssicherheitsgesetzes regeln. Laut der GPK hat Verteidigungsminister Ueli Maurer denn auch bereits einen entsprechenden Auftrag des Bundesrats.
Die Stossrichtung hat der Bundesrat vorgegeben: Er habe das VBS Ende Januar beauftragt, im Informationssicherheitsgesetz den Zugang von ausländischen Staatsangehörigen zu klassifizierten Informationen nicht einzuschränken, heisst es im GPK-Bericht. Einschränkungen soll es bei als «geheim» eingestuften Informationen geben.
Weiter habe der Bundesrat das VBS beauftragt, die Praxis «umgehend» so anzupassen, dass ausländische Staatsangehörige einer Prüfung «in Anwendung der geltenden gesetzlichen Regelungen» unterzogen werden. Damit könnten sie künftig einer erweiterten Prüfung unterzogen werden.