Die Bundesverwaltung zieht zuweilen externe Politikberater bei. Wie viel das genau kostet, ist aber nach wie vor unklar: Der Bundesrat habe keine Transparenz geschaffen, kritisiert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates.
Vor neun Jahren hatte die GPK den häufigen Beizug von Experten in der Bundesverwaltung kritisiert und vom Bundesrat Massnahmen gefordert. Nun hat sie deren Umsetzung überprüft. Das Fazit: Die Hälfte der Empfehlungen wurde nicht oder nur teilweise umgesetzt. In einem am Montag veröffentlichten Bericht fordert die GPK den Bundesrat nun erneut zum Handeln auf.
Die Kritik betrifft insbesondere die Politikberatermandate. Der Bundesrat sei den Empfehlungen der GPK von 2006 nicht nachgekommen, Transparenz zu schaffen, schreibt sie. Weder seien die genauen Ausgaben für solche Mandate bekannt, noch habe der Bundesrat die wachsenden Ausgaben unter Kontrolle gebracht.
Starker Anstieg der Kosten
Bekannt sind lediglich die Ausgaben für allgemeine Beratungsdienstleistungen, zu welchen Politikberatermandate gehören. In den Jahren 2009 bis 2013 nahmen diese von 129 Millionen auf 419 Millionen Franken zu. Die GPK spricht von einem «massiven» Anstieg der Kosten.
Der Bundesrat erklärt die Zunahme in der Dienstleistungskategorie mit einer Abnahme jener Mandate, die keiner Kategorie zuzuordnen sind. Die GPK zieht diese Analyse in Zweifel. Sie sieht die Zunahme als Folge von vielen neu vergebenen Berater- und Politikberatermandaten.
Ausgaben stabilisieren
Dass die Ausgaben im Jahr 2014 stark zurückgegangen sind, begrüsst die GPK. Laut dem Bericht lagen die Ausgaben für Beratungsdienstleitungen inklusive Politikberatermandate im vergangenen Jahr noch bei 245 Millionen Franken. Die GPK anerkennt auch, dass der Bundesrat künftig die Politikberatungsmandate in einer eigenen Kategorie ausweisen will.
Diese Massnahme hätte jedoch längst umgesetzt werden sollen, moniert sie – und fordert den Bundesrat erneut auf, Transparenz zu schaffen. Auch soll die Regierung dafür sorgen, dass die Gesamtausgaben für externe Politikberatungen mittelfristig auf tiefem Niveau stabilisiert werden.
Dezemberfieber untersuchen
Weiter fordert die GPK Massnahmen gegen das «Dezemberfieber». Sie hatte bereits 2006 festgestellt, dass im Dezember jeweils Mandate vergeben werden, um Kreditreste auszuschöpfen. Bei der ersten Nachkontrolle hatte der Bundesrat erklärt, die inzwischen eingeführte Erleichterung der Kreditübertragung sei ein wirksames Instrument dagegen.
Die GPK erwartet ebenfalls, dass sich das Problem des «Dezemberfiebers» dadurch entschärft. Sie weist aber darauf hin, dass der Zahlungsumfang im Dezember 2013 um 89 Prozent höher war als im Durchschnitt der übrigen Monate des Jahres. Der Bundesrat sollte die Frage vertieft abklären, findet das Aufsichtsorgan.
Zu viele Hoflieferanten
Schliesslich befürchtet die GPK, dass der Wettbewerb durch «Hoflieferanten» behindert wird: Experten, die Folgemandate erhalten. Auch dazu fordert sie Abklärungen. Der Bundesrat soll untersuchen, ob es einen Zusammenhang zwischen fehlendem Wettbewerb und Folgeaufträgen gibt. Und er soll prüfen, ob die neuen Instrumente des Beschaffungscontrollings dazu taugen, Folgeaufträge nachzuweisen und zu bekämpfen.
Lob erhält der Bundesrat für seine Absicht, sämtliche freihändigen Vergaben über dem Schwellenwert schriftlich zu begründen und juristisch abzuklären. Die GPK erachtet jedoch die freihändigen Vergaben von Beratermandaten über dem Schwellenwert immer noch als hoch.
Verbesserungen 2014
Bei den Dienstleistungen beliefen sich die freihändigen Vergaben über dem Schwellenwert 2014 auf rund 248 Millionen Franken. 2013 waren es noch 309 Millionen Franken gewesen. Die freihändigen Vergaben über dem Schwellenwert bei den Beratungsdienstleistungen inklusive Politikberatermandate sanken 2014 auf 41 Millionen Franken gegenüber 107 Millionen im Vorjahr.
Die GPK erhofft sich weitere Verbesserungen durch das flächendeckende Vertragsmanagement, das ab 2016 mehr Transparenz über die Beschaffungen des Bundes und die Vergabearten bringen soll. Zu den Feststellungen und Empfehlungen muss der Bundesrat bis am 15. Januar Stellung nehmen.