Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) wollen etwas Licht in die Affäre Hildebrand bringen. Sie wollen das Verhalten des Bundesrates untersuchen ab dem Zeitpunkt, als Christoph Blocher Micheline Calmy-Rey über Banktransaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten informierte.
„Die GPK untersuchen das Verhalten des Bundesrates und der involvierten Bundesverwaltung im Umgang mit den von Nationalrat Blocher erhaltenen Bankkonto-Informationen zu Herrn Hildebrand und mit den daraus resultierenden Ereignissen bis zum Rücktritt von Herrn Hildebrand als SNB-Präsident“, umschrieb Ruedi Lustenberger (CVP/LU), Präsident der nationalrätlichen GPK, das Mandat am Freitag vor den Medien in Bern.
Untersucht wird zudem, was an den Schnittstellen zwischen den diversen Beteiligten geschah, etwa zwischen dem Bundesrat und dem Bankrat beziehungsweise dem SNB-Direktorium sowie dem Bundesrat und Nationalrat Blocher.
Auch die Rolle der Medien werde angeschaut. Und wenn nötig würden weitere Schnittstellen befragt – so beispielsweise die Revisionsgesellschaften, die Hildebrand korrekte Handlungsweise attestiert hatten.
Untersucht würden die Vorgänge ab dem Zeitpunkt als Blocher der damaligen Bundespräsidentin über die Banktransaktionen von Hildebrand informierte. Die Untersuchung der GPK wird folglich keine Antworten auf Fragen rund um die Zulässigkeit von Hildebrands Finanztransaktionen liefern.
Die Untersuchung wurde von der ständerätlichen GPK einstimmig und von der nationalrätlichen GPK mit einer Gegenstimme beschlossen. Durchgeführt wird sie von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern beider Geschäftsprüfungskommissionen.
Keine strafrechtlichen Untersuchungen
Aufgrund der Gewaltenteilung seien strafrechtliche Aspekte wie die mögliche Verletzung des Bankkundengeheimnisses nicht Teil der GPK-Untersuchung, erklärte der Präsident der ständerätlichen GPK, Paul Niederberger (CVP/NW), der die Arbeitsgruppe leiten wird.
Ziel sei es herauszufinden, ob der Bundesrat seine Aufsicht über Bankrat und Nationalbank korrekt wahrgenommen habe. Auch gehe es darum, wann welche Informationen geflossen seien. „Es geht darum, Transparenz zu schaffen“, sagte Niederberger. Die Untersuchung bezwecke, Lehren für die Zukunft zu ziehen.
Die GPK werde den gesetzlichen Spielraum ausschöpfen, sagte Lustenberger. Allerdings könne sie niemanden zwingen, vor der Gruppe auszusagen – im Gegensatz zu einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).