GPK sieht Löhne wegen freiem Personenverkehr unter Druck

Für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates steht fest, dass die Löhne in der Schweiz wegen der Personenfreizügigkeit unter Druck geraten sind. Auf Basis einer Untersuchung kommt die GPK zum Schluss, dass die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden.

Feldarbeiter aus Polen, Nordafrika und der Schweiz liegen auf einer Erntemaschine und pflücken auf einer Plantage im Kanton Aargau reife Melonen (Symbolbild) (Bild: sda)

Für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates steht fest, dass die Löhne in der Schweiz wegen der Personenfreizügigkeit unter Druck geraten sind. Auf Basis einer Untersuchung kommt die GPK zum Schluss, dass die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden.

Sowohl die SVP als auch die SP und die Gewerkschaften äussern in Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit immer wieder Kritik. Während die SVP den freien Personenverkehr mit der EU generell in Frage stellt, verlangen SP und Gewerkschaften bessere Massnahmen gegen Lohndumping sowie Mindestlöhne.

Die nationalrätliche GPK hat nun untersuchen lassen, ob die Löhne in der Schweiz wegen des freien Personenverkehrs überhaupt unter Druck sind und wie wirksam die flankierenden Massnahmen sind, die dies verhindern sollten.

Lohndruck im ganzen Land

Am Freitag – zwei Tage vor den Wahlen – hat die GPK unter Leitung von SP-Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi die Ergebnisse veröffentlicht. Das Fazit: Die Löhne in der Schweiz sind unter Druck. Die Evaluation zeige, dass die Öffnung des Arbeitsmarktes bereits ab 2004 einen Lohndruck zur Folge gehabt habe, schreibt die GPK.

Als Erste bekamen ausländische Arbeitnehmende in Grenzregionen den Lohndruck zu spüren. Nach und nach hätten sich die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf das ganze Land ausgebreitet, steht im Bericht. Am stärksten betroffen sind Arbeitnehmende mit niedrigem Bildungsniveau und neu eingestellte Personen.

Indizien für Lohndumping

Ob es zu wiederholtem missbräuchlichem Lohndumping kommt, lässt sich laut der GPK nicht beurteilen. Dies vor allem deshalb, weil der Gesetzgeber nicht klar definiert hat, was darunter zu verstehen ist.

Die Definition ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Manche Kantone gehen davon aus, dass die am schlechtesten bezahlten 25 Prozent einer Branche von Missbrauch betroffen sind, andere betrachten einen Unterschied von 10 Prozent zum üblichen Lohn als Lohnunterbietung.

Die Datenerhebung zeigt jedoch, dass die Löhne der entsandten Arbeitnehmenden manchmal deutlich unter jenen der Niedergelassenen liegen und in einigen Fällen nur einen Drittel davon betragen. Dies seien „eindeutige Indizien“ für Lohndumping, heisst es in der Untersuchung.

Bundesrat kommuniziert unangemessen

Nicht nur das Ausmass des Lohndumpings, sondern auch die Wirkung der flankierenden Massnahmen lässt sich nicht bestimmen. Dazu müsste man nämlich einen Vergleich zwischen der aktuellen Situation und einer Situation ohne flankierende Massnahmen ziehen können.

Dass der Bundesrat dennoch verschiedentlich festhielt, der freie Personenverkehr habe zu keinem Lohndruck geführt und die flankierenden Massnahmen zeigten Wirkung, kritisiert die GPK. Es handle sich um eine „unangemessene Kommunikation“, schreibt sie.

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