Der Kanton Graubünden strukturiert sich ab 2016 in elf Regionen. Sie werden sich um öffentliche Aufgaben wie Sozialdienste, Abfallentsorgung oder die Führung von Betreibungsämtern kümmern.
Im Kanton Graubünden übernehmen ab 2016 neu gebildete elf Regionen öffentliche Aufgaben wie Sozialdienste, Abfallentsorgung oder die Führung von Betreibungsämtern. Das Stimmvolk genehmigte das dafür nötige Gesetz mit 63 Prozent Ja-Stimmen.
Das Mantelgesetz, das die Organisation der neuen Regionen regelt, wurde mit 33’537 zu 20’021 Stimmen bei 41,9 Prozent Beteiligung angenommen. Der Erlass, der auch die Zuteilung der einzelnen Gemeinden zu den Regionen bestimmt, konkretisiert die Funktion der neuen mittleren Ebene zwischen den Gemeinden und dem Kanton.
Die Regionen waren vom Stimmvolk bereits im September 2012 im Grundsatz beschlossen worden. Sie lösen ab 2016 die bisherige mittlere Ebene mit elf Bezirken und 14 Regionalverbänden ab. Als reine Wahlzirkel für die Bestellung des Kantonsparlaments, des Grossen Rates, bleiben die 39 Kreise bestehen.
Die neuen Regionen haben keine Rechtsetzungskompetenz und keine eigene Steuerhoheit. Oberstes Organ ist die Konferenz der Gemeindepräsidenten.
Widerstand von CVP und SVP
Von den Regierungsparteien hatte einzig die CVP die Nein-Parole herausgegeben. Widerstand gab es vor allem im Bündner Oberland, wo ein Regionalparlament zu Gunsten der neuen Regionen liquidiert werden muss.
Eine Nein-Empfehlung hatte auch die SVP beschlossen, die in Graubünden nicht mehr Regierungspartei ist. Die Volkspartei hängte ihre Parole aber nicht an die grosse Glocke und trat nicht öffentlich gegen die Vorlage an.