Der Mann, der vor vier Jahren in Langenthal eine Prostituierte bestialisch umbrachte, soll wegen Mordes mindestens 20 Jahre hinter Gitter und verwahrt werden. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Berner Obergericht.
Die Verteidigung verlangte eine deutlich mildere Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien bei seinem Klienten nicht gegeben, betonte Verteidiger Bruno Habegger.
Die Stimmung in der Gesellschaft gehe derzeit Richtung totale Sicherheit und der politische Erwartungsdruck auf die Justiz sei gross, führte der Verteidiger aus. Doch eine Verwahrung dürfe nur das letzte Mittel und müsse verhältnismässig sein.
Der Verteidiger verwies auf die Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen, der von ausreichend günstigen Erfolgsaussichten für eine langfristige Therapie bei seinem Klienten spreche.
Staatsanwalt sieht Rückfallgefahr
Das letzte Mittel der Verwahrung sah Staatsanwalt Michel-André Fels als gegeben. Der Täter neige zu brutaler Gewalt, wenn etwas nicht nach seinem Willen gehe. Es bestehe eine Rückfallgefahr.
„Wir müssen uns nicht nur fragen, ob eine Verwahrung zu verantworten ist, sondern auch, ob es verantwortbar ist, den Täter nicht zu verwahren. Sollte sich der Mann in der langjährigen Freiheitsstrafe bewähren, könne am Ende immer noch auf die Verwahrung verzichtet werden. Umgekehrt sei es aber nicht möglich, am Ende noch eine Verwahrung auszusprechen.
Der psychiatrische Sachverständige hatte sich vor den Plädoyers der Anwälte am Dienstagmorgen ansatzweise leicht optimistisch gezeigt, was die Erfolgsaussichten für eine langfristige Therapie des Angeklagten angeht. Der Täter lasse Spuren intrinsischer Motivation erkennen, also Einsicht und Wille, von sich aus in Therapien an sich zu arbeiten.
Um die Rückfallgefahr zu minimieren müssten sich aber verschiedene Faktoren verbessern. Dazu gehört laut dem Experten unter anderem eine dauerhafte Alkohol- und Drogenabstinenz, die Arbeit an der Persönlichkeitsakzentuierung des Täters und ein stabiles soziales Umfeld, in das er dereinst entlassen werden könnte.
Der bullig-muskulöse Angeklagte mit tätowiertem Oberarm und schwerer Kette um den Hals verfolgte die Gerichtsverhandlung stumm und scheinbar reglos. In dem ihm zustehenden letzten Wort entschuldigte er sich für die Tat. Das Urteil des Obergerichts wird für Freitag erwartet.
Grausam zugerichtete Leiche
Der gewaltsame Tod des Callgirls erschütterte vor vier Jahren die Oberaargauer Kleinstadt Langenthal. Junioren eines Sportvereins hatten im Lichtschacht einer Turnhalle eine grässlich zugerichtete Leiche entdeckt.
Wenig später wurde der mutmassliche Täter gefasst, ein Einheimischer, der quasi um die Ecke wohnte. Dieser hatte am Tatabend über einen Escortservice eine Frau bestellt.
Der Freier lotste die 43-jährige gebürtige Österreicherin zum Parkplatz einer örtlichen Sportanlage, wo er sie würgte, schlug und missbrauchte. Dann stopfte er dem Opfer grosse Steine und andere Gegenstände in Körperöffnungen, nahm ihr Geld an sich und liess die leblose Frau im Lichtschacht zurück.
Mit dem Auto seine Opfers kurvte der Mann anschliessend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen. Das zuständige Regionalgericht verurteilte den Mann im Dezember 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und anschliessender Verwahrung.