Grenzgänger-Kündigungen für Lohnsenkung sind missbräuchlich

Die Kündigung von Grenzgängern, weil sie eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptierten, ist missbräuchlich: Das Kantonsgericht Baselland hat am Montag ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil vom Januar bestätigt.

Grenzgängern darf der Lohn nicht wegen der Frankenstärke gekürzt werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Kündigung von Grenzgängern, weil sie eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptierten, ist missbräuchlich: Das Kantonsgericht Baselland hat am Montag ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil vom Januar bestätigt.

Ein Baselbieter Unternehmen hatte 2010 wegen des starken Frankens 120 Grenzgängern seines Personals eine Lohnkürzung um 6 Prozent angetragen. Sechs Mitarbeitende akzeptierten dies nicht und erhielten darauf die Kündigung. Gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Vertrag mit tieferem Lohn offeriert.

Das Kantonsgericht sah darin wie zuvor das Bezirksgericht Arlesheim eine Rachekündigung sowie einen Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU. Es handle sich um eine Diskriminierung von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern gegenüber Inländern, befand die Gerichtsmehrheit.

Das Bezirksgericht hatte dem Unternehmen am 31. Januar auferlegt, den Entlassenen sechs Monatslöhne nachzuzahlen. Das Unternehmen hatte den Fall darauf weitergezogen, und Vergleichsverhandlungen scheiterten im Oktober. – Das Bezirksgerichts-Urteil dürfte das erste im Streit um Frankenstärke und Lohnreduktionen gewesen sein.

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