Grenzgänger, die täglich nach Italien zurückkehren, werden im Tessin künftig stärker zur Kasse gebeten. Das hat der Tessiner Grosse Rat in seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden.
Die parlamentarische Initiative zur Erhöhung der Quellenbesteuerung für Grenzgänger war von der Tessiner SVP ausgegangen. Die von der Regierung dem Kantonsparlament vorgeschlagene Gesetzesänderung wurde nun mit grosser Mehrheit angenommen. Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Durch die erhöhte Besteuerung kann der Kanton mit 4,3 Millionen, die Tessiner Gemeinden mit 7,8 Millionen Franken Mehreinnahmen rechnen. Der italienische Fiskus darf sich über zusätzliche 7,9 Millionen Franken freuen: Gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien müssen 40 Prozent der Einnahmen aus der Quellensteuer nach Rom überwiesen werden. Die insgesamt veranschlagten Zusatzeinnahmen liegen bei rund 20 Millionen Franken.
Bisher galten in den Tessiner Gemeinden unterschiedliche «Multiplikatoren» zur Besteuerung der Grenzgänger. In einem Grossteil der Tessiner Gemeinden lag die steuerliche Belastung der Grenzgänger unter dem Wert der dort wohnhaften Bevölkerung.
Da die «Frontalieri» zudem die Strasseninfrastruktur intensiv nutzten, sei eine Angleichung und Anhebung der steuerlichen Belastung gerechtfertigt, sagten die Unterstützer aus dem Lager der SVP.
Ausgenommen von der Änderung sind Grenzgänger, die nur wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren und in der Zwischenzeit im Tessin leben und arbeiten. Im Südkanton sind laut Bundesamt für Statistik im zweiten Quartal 2014 rund 62’500 Grenzgänger beschäftigt.