Griechenland hat im Namensstreit mit seinem Nachbarn Mazedonien vor Gericht eine Schlappe erlitten. Athen habe nicht das Recht gehabt, wegen des seit Jahren andauernden Streits den NATO-Beitritt Mazedoniens zu blockieren, befand der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.
Das Urteil sei mit 15 zu 1 zugunsten Mazedoniens ausgefallen, teilte der IGH-Vorsitzende Hisashi Owada mit. Über den künftigen Namen Mazedoniens entschied das Gericht nicht.
Athen verlangt mit Verweis auf seine gleichnamige Provinz im Norden, dass Mazedonien seinen Namen ändert. Griechenland hatte in einem Übergangsabkommen zugesagt, Mazedonien unter dem Kunstnamen „Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien“ (FYROM) den Beitritt zur NATO und anderen internationalen Organisationen zu ermöglichen.
Der NATO-Beitritt wurde jedoch durch das Veto aus Athen im April 2008 auf Eis gelegt. Seit 2005 blockiert Griechenland wegen des Namenstreits auch den Beginn von EU-Beitrittsgesprächen.
Verhärtete Fronten
Das griechische Aussenministerium kündigte an, Athen werde ungeachtet des Urteils weiter den NATO-Beitritt seines Nachbarn verhindern. Der Vorsitzende der ultranationalistischen LAOS-Partei, Giorgos Karatzaferis, hatte gedroht, die Regierung zu verlassen, sollte Mazedonien seinen Staatsnamen behalten dürfen.
Da Griechenland von Geldern der EU und des Internationalen Währungsfonds IWF abhängig ist und die Übergangsregierung nur schwer zustande gekommen war, ist jede politische Instabilität ein neuer Störfaktor in der ohnehin angespannten Lage.
Mazedonien wiederholte nach dem Urteil, es wolle seinen Namen nicht aufgeben. In diesem Jahr heizte es die nationalistischen Gefühle der beiden Nachbarstaaten erneut an. Das gesamte Zentrum der mazedonischen Hauptstadt Skopje wurde mit Prachtbauten einschliesslich eines Triumphbogens im historisch-griechischen Stil umgestaltet.
Mit einer überdimensionalen Reiterstatue von Alexander dem Grossen (356-323 v.Chr.) unterstrich das Land den Anspruch, dass der antike Held nicht zu Griechenland, sondern zu Mazedonien gehöre.