Mehr als eineinhalb Stunden lang hat der Aargauer Grosse Rat am Dienstag über Anpassungen des Richtplans der Freiämter Gemeinde Sins diskutiert. Dabei verlor sich das Parlament in einer ganzen Reihe von Detailanträgen und Verfahrensfragen.
Gesamthaft ging es um Einzonungen von 8,3 Hektaren Baugebiet, was die Auszonung von 8,02 Hektaren Fruchtfolgeflächen zur Folge gehabt hätte. Am Schluss wurde die vom Rat bereinigte Fassung mit 100 zu 32 Stimmen genehmigt.
Für das 2,7 Hektaren grosse Gebiet Langweid Nord beschloss der Rat auf Antrag der Gemeinde die Wohnzone W2. Andere Anträge wurden abgelehnt, eine Einzonung in die Wohnzone W3 mit Gestaltungsplan sogar mit Stichentscheid der Präsidentin.
Das 1,4 Hektaren grosse Gebiet Landweid Süd wurde ebenfalls wie von der Gemeinde vorgeschlagen in der Wohnzone W 2 belassen. Die 1,41 Hektaren im Gebiet Schürmatt hingegen wurden entgegen dem Antrag der Gemeinde auf Vorschlag aus dem Rat mit 72 zu 57 nicht eingezont.