Der Bund hat in den letzten zehn Jahren die Schaffung von 39’000 Kinderbetreuungsplätzen finanziell unterstützt. Dies entspricht einer Erhöhung des Platzangebots um fast 80 Prozent. Insgesamt wurden 2219 Gesuche bewilligt.
Die Nachfrage nach den Finanzhilfen des Bundes ist nach wie vor gross. Im zehnten Jahr seien erneut 384 Gesuche eingereicht worden, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Mitteilung vom Freitag.
Das Impulsprogramm des Bundes ist bis zum 31. Januar 2015 befristet. Das bis dahin noch zur Verfügung stehende Geld werde voraussichtlich nicht ausreichen, hält das BSV fest. Deshalb habe das Innendepartement eine Prioritätenordnung in Kraft gesetzt, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel habe.
Nicht alle Plätze belegt
Die Bilanz des BSV zeigt auch, dass die Auslastung der Betreuungsinstitutionen recht stark variiert. Bei neu geschaffenen Kindertagesstätten sind im Durchschnitt drei Viertel der Plätze belegt, bei neu geschaffenen Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung gut zwei Drittel.
Obwohl die meisten Kindertagesstätten während der Dauer der Finanzhilfen nicht zu 100 Prozent ausgelastet sind, gibt gut die Hälfte an, nicht alle Anmeldungen berücksichtigen zu können. Begründet wird dies teils mit dem Alter der Kinder. Vor allem für Babies fehlen Plätze. Teils sind aber auch falsche Angebotszeiten verfügbar, sodass die von den Eltern gewünschten Tage nicht frei sind.
Zwei Tage in der Krippe
Die meisten Kinder besuchen die Kindertagesstätte an zwei Tagen pro Woche (35 Prozent). Auch die Betreuung an einem oder drei Tagen ist beliebt (je 20 Prozent). 10 Prozent der Kinder sind an vier Tagen in der Kindertagesstätte, 12 Prozent an fünf Tagen.
Beim Personal falle nach wie vor der hohe Anteil an Auszubildenden und Praktikantinnen auf, schreibt das BSV. Ein Drittel der Stellenprozente werde mit ihnen besetzt. Insgesamt verfügten 45 Prozent der angestellten Personen (noch) über keine Fachausbildung. Drei Viertel der unterstützten Einrichtungen wenden einkommensabhängige Tarife an. Ein reduzierter Tarif gilt jedoch nur für 64 Prozent der Kinder.
Städtische Kantone profitierten
Insgesamt wurden in den 10 Jahren des Impulsprogramms 2219 Gesuche bewilligt. Davon betrafen 1113 Kindertagesstätten, 1001 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung und die restlichen 105 den Bereich der Tagesfamilien.
Der Bund unterstützte damit die Schaffung von 39’501 neuen Betreuungsplätzen, 21’224 in Kindertagesstätten und 18’277 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Bis Ende letzten Jahres wurden 213,3 Millionen Franken ausbezahlt. Gemessen an der Bevölkerung profitierten die Kantone BS, ZH, VD, ZG, NE und GE am meisten von den Finanzhilfen.
Neuer Artikel in der Verfassung
Über Kinderkrippen wird derzeit im Zusammenhang mit dem Familienartikel diskutiert, über den Volk und Stände am 3. März abstimmen. In der Verfassung soll verankert werden, dass die Kantone für ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sorgen.
Reichen die Bestrebungen der Kantone, der Wirtschaft und privater Organisationen nicht aus, könnte der Bund eingreifen und Grundsätze festlegen. Er dürfte die Kantone etwa dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl Betreuungsplätze bereitzustellen. Mit dem neuen Verfassungsartikel hätte er auch die Möglichkeit, selber Massnahmen zu treffen oder die Massnahmen der Kantone finanziell zu unterstützen.