Der neue Zonenplan für die Stadt Basel, der neuen Wohnraum für 3400 Einwohner schaffen und Grünflächen besser schützen soll, ist einen Schritt weiter: Die grossrätliche Bau- und Raumplanungskommission (BRK) unterstützt die Regierungsvorlage mit einzelnen Retuschen.
Neuer stadtnaher Wohnraum sei wichtig gegen die Zersiedelung der Landschaft und gegen Pendlerverkehr, sagte BRK-Präsident Andreas Albrecht am Mittwoch vor den Medien. Das sei ein ökologisches Anliegen. Das heutige kantonale Recht kenne zudem noch gar keine klar definierte strenge Grünzone; das sei nun nachzuholen.
Den Vorschlag der Regierung, die Revision in zwei Vorlagen aufzuteilen für Pläne respektive Gesetzesanpassungen, lehnt die Kommission in ihrem Bericht ab: Für die BRK ist das eine ohne das andere sinnlos. Nicht einig ist sich die Kommission allerdings über eine Aufteilung der Gesamtrevision nach Gebieten.
Alles oder nichts
Eine Mehrheit von sieben zu fünf Stimmen beantragt eine einzige Vorlage für das ganze Gemeindegebiet. In der Stadt sei kaum mehr Wohnraum zu generieren, ohne etwa das Stadtbild zu gefährden, sagte Albrecht. Jetzt, vor teuren konkreten Projektplanungen, sei der richtige Moment, einen Grundsatzentscheid über bisher nicht eingezonte Reserveflächen zu fällen.
Eine Aufteilung des Zonenplans gefährdet laut Albrecht die Akzeptanz für die Teile. Damit nach einem Ja zur Gesamtrevision nicht wesentliche Elemente herausgebrochen werden, schlägt die Mehrheit zudem vor, dass die weiteren Bebauungspläne nicht vom Grossen Rat erlassen werden, sondern von der Regierung. So wäre dann kein Referendum möglich.
Die BRK-Minderheit fordert stattdessen drei separate Beschlüsse mit eigener Abstimmung, damit nicht Widerstände gegen einzelne Elemente die Zonenplanrevision als Ganzes zum Scheitern bringen. Opposition gibt es namentlich gegen die Stadtrandentwicklungen Süd mit kleinen Baufeldern am Bruderholz-Siedlungsrand sowie Ost zwischen Riehenstrasse und Rhein mit Hochhäusern.
Hohe Mehrwertsteuerabgaben
Jenes Ost-Gebiet ist laut Albrecht gut erschlossen und schon mit Familiengärten oder Sportplätzen zu guten Teilen genutzt; Testplanungen hätten Struktur- und Verkehrsfragen erörtert. Wie künftige Hochhäuser genau aussehen und wo sie stehen sollen, werde erst im Bebauungsplan definiert. Der Zonenplan lege nur Maxima fest.
Die lokale Opposition gegen die Stadtrandentwicklungen Ost und Süd sei zwar primär grundsätzlich, sagte BRK-Minderheitssprecher Thomas Grossenbacher. Aber im Gebiet Ost, wo auch WWF und Pro Natura opponieren, wäre mehr Akzeptanz bei einer weniger grossen Überbauung denkbar.
Die neu zur Überbauung vorgesehenen Areale gehören laut Albrecht zumeist dem Kanton sowie teils der Christoph Merian Stiftung und der Novartis. Alle Eigentümer müssten die Hälfte des Wertzuwachses als Mehrwertabgabe abliefern; die wohl erkleckliche Summe mochte Albrecht auch nicht schätzungsweise beziffern.
Revision nach Vierteljahrhundert
Der neue Zonenplan soll den geltenden von 1988 ablösen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Bevölkerungszahl in Basel stabilisiert oder gar leicht erhöht werden kann. Grundlage der Gesamtrevision bildete der Richtplan von 2008, in dem die Strategie für die künftige räumliche Entwicklung Basels festgeschrieben wurde.
Nach Ablehnung der Familiengarten-Initiative 2011 musste die Revision revidiert werden. Gegenüber dem ersten Entwurf von 2010 können nur noch 80 Prozent des ursprünglich geplanten Wohnraums neu realisiert werden. Geschaffen werden soll dieser neue Wohnraum für rund 3400 Menschen in vier Entwicklungsgebieten am Stadtrand.
Der Zonenplan-Ratschlag beinhaltet auch neue öffentliche Freiräume von insgesamt 15 Hektaren. Zudem werden 114 Hektaren Zonen des Natur- und Landschaftsschutzes eingeführt, was etwa die Lebensräume Wiese und Bruderholz dauerhaft schützen soll. Für einzelne Areale wie jenes des Felix Platter-Spitals sollen separate Vorlagen folgen.
Beim Ortsbildschutz als drittem Element der Gesamtrevision will die BRK im Übrigen teils weniger weit gehen als die Regierung: Einzelne Siedlungen will sie nicht neu der Schutz- respektive Schonzone zuweisen.