Grosse Unterschiede bei Beurteilung von IV-Arbeitsfähigkeit

Bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von IV-Gesuchstellern gibt es grosse Unterschiede: Veranlasst die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) ein Gutachten, stuft dieses die Arbeitsfähigkeit sehr oft höher ein als der Gesuchsteller und sein Arzt.

Handicapierter Angestellter bei der Arbeit (Symbolbild) (Bild: sda)

Bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von IV-Gesuchstellern gibt es grosse Unterschiede: Veranlasst die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) ein Gutachten, stuft dieses die Arbeitsfähigkeit sehr oft höher ein als der Gesuchsteller und sein Arzt.

Zu diesem Schluss kam eine Untersuchung am Universitätsspital Basel. Durchgeführt hat die Studie das Institut für Klinische Epidemiologie und Biostatistik am Universitätsspital.

Ob bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit die Meinungen von Gutachtern, Gesuchstellern und deren Ärzten auseinandergehen, sei bisher noch nie untersucht worden, teilte das Unispital am Montag mit.

Die IV lässt die Arbeitsfähigkeit eines Gesuchstellers in rund zehn Prozent aller Fälle professionell abklären – zumeist, wenn Unsicherheiten bestehen. Ein Gutachten erstellt in diesen Fällen eine der vom Bundesamt für Sozialversicherung anerkannten Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS).

Abweichung bis 50 Prozent

In den von der Studie untersuchten Fällen traten nun grosse Unterschiede auf: Die MEDAS-Gutachter schätzten die Arbeitsfähigkeit der IV-Gesuchsteller in deren angestammter Tätigkeit um knapp 30 Prozent höher ein als die Gesuchsteller selbst oder deren Ärzte, heisst es in der Mitteilung. Für eine dem Leiden angepasste Ersatztätigkeit betrug die Abweichung gar rund 50 Prozent.

Dabei waren die Unterschiede in der Beurteilung geringer, wenn es um Gesuchsteller mit schweren Depressionen ging. Grösser waren sie hingegen, wenn es sich um Fälle mit nicht direkt nachweisbaren körperlichen Beschwerden wie Müdigkeit, Erschöpfung oder Schmerzsymptomen handelte.

Das Institut des Basler Unispitals hat für die retrospektive Analyse Daten des Ärztlichen Begutachtungsinstituts Basel untersucht. Überprüft wurden 3463 Gesuche aus einem Zeitraum von vier Jahren. Die meisten der Gesuche betrafen Beschwerden des Bewegungsapparats und psychiatrische Diagnosen.

Interessenkonflikt

Laut den Studienverfassern sind die Gründe für die ausgeprägten Beurteilungsunterschiede vielfältiger Natur. Gesuchsteller und deren Ärzte dürften «in grösserem Ausmass persönliche und psychosoziale Umstände berücksichtigen, welche von den Gutachtern als invaliditätsfremd eingestuft werden», wird Alain Nordmann, Professor und wissenschaftlicher Oberarzt, in der Mitteilung zitiert.

Zudem könne die Bezahlung der Gutachter durch die IV einen Interessenskonflikt bewirken, der in kritischen Fällen eine härtere Begutachtung begünstige. Die Forscher schlagen vor, für das Verfahren eine einheitlichere und validierte Methodik zu schaffen – bisher fehlten genau definierte Methoden zur Ermittlung der Arbeitsfähigkeit.

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