Der Basler Grosse Rat wünscht die Schaffung einer einfachen «Jugendbewilligung» für Anlässe Jugendlicher im öffentlichen Raum. Er überwies am Mittwoch eine SP-Motion für entsprechende Rechtsgrundlagen mit 66 gegen 18 Stimmen zur Umsetzung an die Regierung.
Die Regierung hatte sich zuvor bereit erklärt, die Motion als Auftrag entgegenzunehmen. Sie versprach, das Anliegen in der hängigen Revision des Allmendgesetzes aufzunehmen. Die in Zürich 2012 geschaffene Jugendbewilligung sei nicht direkt übertragbar, vor allem mangels geeigneten Orten im kleinen Stadtkanton.
Unnötig fand den Vorstoss nur die SVP, da das Gesetz ohnehin revidiert werde. Die FDP beantragte, ihn als Anzug statt als Motion zu überweisen, weil die Zielgruppe unscharf sei und die Regierung keinen Freipass für Experimente bekommen solle – das komplizierte Bewilligungsverfahren solle gleich für alle vereinfacht werden.
Verbindlicher Auftrag
Für die SP-Motionärin Salome Hofer ist die Zürcher Jugendbewilligung zwar ein Beispiel, aber nicht das ideale exakte Vorbild für eine Basler Lösung. Sie bestand auf der verbindlicheren Form der Motion, was der Grosse Rat mit 55 gegen 29 Stimmen auch unterstützte.
Regierungsrat Hans-Peter Wessels stellte in Aussicht, mit dem künftigen Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe zu schaffen. Konkrete Details würden auf Verordnungsstufe geregelt.