Grosser Rat will Wahlgesetz wieder ändern – kantonsweites Quorum

Bei Wahlen ins baselstädtische Parlament soll eine kantonsweite Sperrklausel eingeführt werden. Eine Motion mit dieser Forderung hat der Grosse Rat am Mittwoch als Auftrag an die Regierung überwiesen. Seit 2011 gilt eine Wahlhürde von 4 Prozent für einen Wahlkreis.

Bei Wahlen ins baselstädtische Parlament soll eine kantonsweite Sperrklausel eingeführt werden. Eine Motion mit dieser Forderung hat der Grosse Rat am Mittwoch als Auftrag an die Regierung überwiesen. Seit 2011 gilt eine Wahlhürde von 4 Prozent für einen Wahlkreis.

Bei der letzten Wahlgesetzrevision hatte der Stadtkanton vom Sitzverteilungs-Verfahren nach Hagenbach-Bischoff zu jenem nach Sainte Laguë gewechselt. Gleichzeitig wurde das so genannte Quorum, der minimale Wähleranteil einer Partei für die Teilnahme an der Parlamentssitz-Verteilung, von fünf auf vier Prozent gesenkt.

Zudem gilt das zuvor kantonsweite Quorum neu für jeden Wahlkreis. So schaffte bei den Grossratswahlen 2012 die EVP nur noch einen Sitz, obwohl sie kantonsweit 4,2 Prozent Wahleranteil hatte. Derweil kam eine Splittergruppe des Querulanten Eric Weber im Kleinbasel auf zwei Sitze mit einem Kantonswähleranteil von 1,2 Prozent.

Linke gegen Verzerrung

Für die Linke erfüllt das Quorum pro Wahlkreis angesichts dieses Ergebnisses den Wählerwillen nicht. Die Bedeutung der Wahlkreise und lokaler Gruppierungen relativierte die SP: Knapp ein Drittel der Ratsmitglieder hätten nicht in ihrem Wohn-Kreis kandidiert. Ob ein kantonsweites Quorum bei drei oder vier Prozent liege, sei weniger wichtig.

Die GLP – 2012 mit einem Wähleranteil von 5,0 Prozent – wünschte sich nach wie vor gar keine Sperrklausel, weil das natürliche Quorum der begrenzten Zahl Sitze pro Kreis reiche. Auch die SP sprach von Verzerrungen durch Quoren; daher sei ein solches nur kantonsweit vertretbar.

Die Rechte hingegen plädierte für Kontinuität. Das Wahlgesetz sei 2011 nach breiter Beratung und im Wissen möglicher Effekte revidiert worden, sagte die FDP – den Ärger über einen Ratskollegen solle man bitte «vergessen». Die SVP wollte keine «Lex EVP» und drohte mit dem Referendum.

Rechte für Stabilität

Besonders ärgerte die Rechte, dass das Gesetz schon vor den nächsten Wahlen 2016 in Kraft treten soll. Wahlgesetze nach Gusto ändern «tun nur Bananenrepubliken», sagte die LDP. Solches frustriere die Wählerschaft, die denke, die da oben täten, was sie wollen.

Auch die Regierung sprach sich mit Verweis auf die Rechtssicherheit gegen eine Anpassung aus. Gegebenenfalls würde sie eine kombinierte Lösung bevorzugen, sagte Guy Morin: beispielsweise ein Quorum von drei Prozent kantonsweit oder fünf Prozent in einem Wahlkreis.

Ein FDP-Antrag, den Vorstoss nur als unverbindlichen Anzug zu überweisen, wurde mit 50 gegen 37 Stimmen abgelehnt. Die Motion aus dem Grünen Bündnis kam dann mit 48 gegen 36 Stimmen bei 7 Enthaltungen klar durch. Die Regierung muss nun innert sechs Monaten eine Vorlage ausarbeiten.

Weber drohte in der Debatte mit Dauerwahlkampf und erinnerte daran, dass die DSP als Promotorin der 5-Prozent-Hürde nach seiner Wahl Ende 80er-Jahre inzwischen just an dieser zugrunde gegangen sei. Als er dann nach der Überweisung der Motion am Mittwoch lautstark zu toben begann, wurde er wieder einmal des Saales verwiesen und die Sitzung unterbrochen.

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