Grossrätliches Kommissionsprotokoll findet Weg in die Medien

Die Möbelbeschaffungs-Fall rund um das Aargauer Departement Gesundheit und Soziales (DGS) von Susanne Hochuli (Grüne) zieht weitere Kreise. Die Aargauer Staatsanwaltschaft soll abklären, wie ein Protokoll der grossrätlichen Gesundheitskommission den Weg in die Medien gefunden hat.

Die Möbelbeschaffungs-Fall rund um das Aargauer Departement Gesundheit und Soziales (DGS) von Susanne Hochuli (Grüne) zieht weitere Kreise. Die Aargauer Staatsanwaltschaft soll abklären, wie ein Protokoll der grossrätlichen Gesundheitskommission den Weg in die Medien gefunden hat.

Gemäss diesem Protokoll, aus dem die «Aargauer Zeitung» am Montag detailliert zitierte, beschloss die Gesundheitskommission am 22. März, dass der Vorfall rund um die Beschaffung von Möbeln für Asylunterkünfte zur vertieften Untersuchung an die Geschäftsprüfungskommission übergeben werden soll.

Die Veröffentlichung des Kommissionsprotokolls kam beim Büro des Grossen Rates nicht gut an. Grossratspräsident Marco Hardmeier (SP) wandte sich am Montag mit einem Brief an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Darin fragte er an, ob sich die Behörden dieses Offizialdeliktes annehmen würden.

In Zusammenhang mit einem hängigen, dem Kommissionsgeheimnis unterstehenden Geschäft sei das Kommissionsgeheimnis und somit mutmasslich das Amtsgeheimnis mehrfach verletzt worden, heisst es in einer Mitteilung des Büros des Grossen Rates vom Montag. Weitere Auskünfte will die Ratsleitung vorerst nicht geben.

Finanzkontrolle führte Sonderprüfung durch

Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Möbeln für Asylunterkünfte im Wert von 750’000 Franken musste das DGS bereits eine Sonderprüfung der kantonalen Finanzkontrolle über sich ergehen lassen. Dabei stellte sich heraus, dass bei grösseren Einkäufen mehrmals gegen das Submissionsdekret verstossen worden war. Hinweise auf unwirtschaftliche Einkäufe oder persönliche Bereicherung fanden sich aber nicht.

Auslöser für die Sonderprüfung war ein Fall von Vetternwirtschaft. Zwischen dem für die Möbelbeschaffung verantwortlichen Fachbereichsleiter Sicherheit und Logistik in der Sektion Asyl des DGS und der Inhaberin der Firma in Luzern, welche die Möbel für Asylunterkünfte lieferte, bestand eine indirekte verwandtschaftliche Beziehung: Der Zuständige beim Kanton ist der Cousin des Ehemanns der Firmeninhaberin.

Die Geschäftsbeziehung zwischen der Sektion Asyl und der Firma wurde mit Wissen der direkten Vorgesetzten geführt. Das verwandtschaftliche Verhältnis war aber nicht bekannt. Die «Aargauer Zeitung» hatte zuvor berichtet, dass die Luzerner Firma die Möbel für die Asylunterkünfte aus Kroatien bezog.

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