Grossverdiener sollen mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Künftig soll auch auf Lohnanteilen von Jahreslöhnen über 315’000 Franken ein Beitragsprozent erhoben werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu dieser Änderung eröffnet.
Verlangt hatte die Anpassung das Parlament: National- und Ständerat stimmten einer entsprechenden Motion zu. Heute wird auf Löhnen bis 126’000 Franken ein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung von 2,2 Prozent erhoben. Lohnanteile zwischen 126’000 und 315’000 Franken werden mit einem so genannten Solidaritätsprozent belegt.
Auf Lohnbestandteilen von über 315’000 Franken werden dagegen keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Nun soll die Plafonierung aufgehoben werden. Damit könne die Arbeitslosenversicherung rascher entschuldet werden, schreibt das Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Die Arbeitslosenversicherung habe einen Schuldenstand von 5,4 Milliarden Franken.
Jährlich 90 Millionen
Am Versicherungsprinzip wird nichts geändert: Nach wie vor sind Löhne nur bis 126’000 Franken versichert. Das Solidaritätsprozent wird so lange erhoben, bis die ALV ihre Schulden abgebaut und ihr Betriebskapital mindestens 0,5 Milliarden Franken erreicht hat. Dies dürfte laut EVD 10 bis 15 Jahre dauern.
Mit der Massnahmen könnten jährlich zusätzlich gut 90 Millionen Franken entschuldet werden. Insgesamt könnte die Arbeitslosenversicherung damit jährlich 400 Millionen Franken Schulden abbauen.
Die zusätzlichen Abgaben werden je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Sie seien volkswirtschaftlich gesehen gering, sodass keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu erwarten seien, schreibt das EVD. Die Deplafonierung sorge zudem für eine Gleichbehandlung der Lohnanteile ab 126’000 Franken.
Für Millionäre verkraftbar
Im Parlament hatte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann die Zusatzbelastung für die hohen Einkommensklassen als „verkraftbar“ bezeichnet. Bei einem Einkommen von 400’000 Franken gehe es um eine zusätzliche Abgabe von 35 Franken pro Monat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei einem Einkommen von einer Million um etwa 285 Franken.
Im Rahmen der 11. ALV-Revision hatte das Parlament ein Solidaritätsprozent ohne Obergrenze noch abgelehnt. SP und Grüne argumentierten vergeblich, Personen mit sehr hohen Einkommen würden ohne Solidaritätsprozent prozentual tiefere Beiträge zahlen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2013, die Massnahme tritt frühstens am 1. Januar 2014 in Kraft.