Die Beschlüsse, welche die Generalversammlung des Stahlkonzerns Schmolz+Bickenbach im Juni getroffen hat, können umgesetzt werden. Das Bezirksgericht Luzern hat ein Gesuch der Gründerfamilien, die Beschlüsse nicht ins Handelsregister einzutragen, abgelehnt.
Mit diesem Gerichtsentscheid würde nun der Weg für die beschlossene Aktienkapitalerhöhung und die Neuzusammensetzung des Verwaltungsrats grundsätzlich frei, wie am Freitag aus einer Mitteilung von Schmolz+Bickenbach hervorgeht. Wie der Verwaltungsrat mit dem Gerichtsentscheid umgeht, steht aber noch nicht fest.
Er prüft derzeit das weitere Vorgehen in Sachen Kapitalerhöhung. Zurzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Unternehmen, den finanzierenden Banken und der Beteiligungsgesellschaft Renova des russischen Investors Viktor Vekselberg über die Rekapitalisierung des Konzerns. Dies könnte auch eine Ausweitung der bereits an der Generalversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung beinhalten.
Bis spätestens am 26. September wird auch eine weitere ausserordentliche Generalversammlung stattfinden. Dort soll dann definitiv entschieden werden, wohin die Reise für den Stahlkonzern geht.