Grünes Licht für Veröffentlichung der Nutzungsdaten von Mediapulse

Mediapulse darf die TV-Nutzungsdaten nun doch veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den superprovisorischen Entscheid von Mitte Juni aufgehoben und den Antrag des Privatfernsehsenders 3+ um ein Publikationsverbot für die Dauer des Gerichtsverfahrens abgewiesen.

TV-Nutzungsdaten dürfen veröffentlicht werden (Bild: sda)

Mediapulse darf die TV-Nutzungsdaten nun doch veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den superprovisorischen Entscheid von Mitte Juni aufgehoben und den Antrag des Privatfernsehsenders 3+ um ein Publikationsverbot für die Dauer des Gerichtsverfahrens abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht verbot Mediapulse am vergangenen 19. Juni superprovisorisch, die seit Anfang Jahr von ihr nach einer neuen Methode ermittelten TV-Nutzungsdaten – insbesondere Einschaltquoten und Marktanteile – zu publizieren.

700 Millionen Franken Umsatz

Der Entscheid wurde im Rahmen eines hängigen Beschwerdeverfahrens gefällt, das der Privatfernsehsender 3+ angestrebt hat, der beim neuen Messsystem schlechter wegkommt als früher. Das Gericht hat sein provisorisches Verbot vom Juni nun aufgehoben und Mediapulse grünes Licht zur Veröffentlichung der Daten gegeben.

Mit ihrer Zwischenverfügung haben Richter in St. Gallen einen entsprechenden Antrag von 3+ abgewiesen. Ausschlaggebend ist dabei laut Gericht, dass die von 3+ mit einer Publikation verbundenen Nachteile weniger schwer wiegen als im umgekehrten Fall der Schaden für alle anderen betroffenen TV-Sender.

Gemäss Gericht beträgt der jährliche Nettoumsatz bei Fernsehwerbung in der Schweiz rund 700 Millionen Franken. Solange Werbekunden und -agenturen keine neuen Nutzungsdaten zur Verfügung stehen würden, beruhe die Vergabe der Aufträge auf alten Zahlen.

Optimierungsfähig, aber korrekt

Das habe zur Folge, dass diejenigen Sender, deren Quoten sich mit der neuen Messmethode erhöht hätten, diese nicht werbewirksam umsetzen könnten und finanziellen Schaden erleiden würden. Die Mehrheit der Branchenvertreter wolle denn auch, dass die Daten nicht mehr unter Verschluss gehalten würden.

Dem stehe einzig das Interesse von 3+ gegenüber, welches zwar ebenfalls nicht unbedeutend, letztlich aber weniger gewichtig sei. Der nun gefällte Zwischenentscheid kann von 3+ innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Mediapulse wird gemäss ihrer Medienmitteilung vom Mittwoch in den kommenden Wochen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der bereitstehenden Fernsehdaten entscheiden.

Die beim Bundesverwaltungsgericht hängige Beschwerde von 3+ richtet sich gegen einen Entscheid des eidgnössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom vergangenen Mai. Das UVEK hatte das neue Messsystem darin zwar als optimierungsbedürftig, aber grundsätzlich rechtskonform erachtet.

Zivilverfahren hängig

Im Streit um die neue Messmethode ist neben dem Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht auch noch ein zivilrechtliches Verfahren wegen unlauterem Wettbewerbe beim Nidwaldner Obergericht hängig. Es hatte zunächst ebenfalls ein provisorisches Publikationsverbot erlassen, dieses dann aber am 11. Juni aufgehoben.

In der Folge gab Mediapulse die Daten bekannt, musste die Veröffentlichung nach dem neuen superprovisorischen Verbot des Bundesverwaltungsgerichts dann aber wieder einstellen. (Zwischenverfügung vom 16.7.2013 im Verfahren A-3464/2013)

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