Geplante Wohnhäuser auf dem Areal des Felix-Platter-Spitals rücken der Realisierung näher. Der Grosse Rat hat am Donnerstag in einem Grundsatzentscheid die Umzonung und den ersten Bebauungsplan fast einstimmig genehmigt.
Rund 500 bis 550 neue Wohnungen sollen auf dem grossen Areal unweit der Grenze zu Frankreich entstehen. Nach dem Bezug des Neubaus des Spitals, der in Arbeit ist, soll dessen Altbau umgenutzt und Nebengebäude durch neue Wohnhäuser ersetzt werden. Das Land will der Kanton dazu Wohngenossenschaften im Baurecht abgeben.
Die Umnutzung war im Parlament unbestritten. Die SP sprach von einer «mustergültigen Verdichtung im städtischen Raum» und lobte den Fokus auf bezahlbaren neuen Wohnraum. CVP und SVP freuten sich, dass ein langwieriger Rechtsstreit vermieden werden kann und bereits eine Bauträgerschaft an der Hand ist.
Die Vorlage ermöglicht hatte ein aussergerichtlicher Kompromiss zwischen Regierung und Denkmalschutzkreisen, die das veraltete Spitalgebäude erhalten wollen. Demnach wird der Spital-Hauptbau mit einem «reduzierten Schutzumfang» ins Denkmalschutzverzeichnis eingetragen, sodass «eine Umnutzung zu Wohnzwecken möglich» wird.
Auf acht Stockwerke limitiert
Abgebrochen werden dürfen hingegen gemäss diesem Vergleich die ehemaligen Schwesternhäuser und die Verbindungsbauten. Die Bauhöhe wird auf acht Stockwerke limitiert. Mit dem Kompromiss haben die Denkmalschutzorganisationen ihren Rekurs vor dem Verwaltungsgericht gegen die Arealstrategie zurückgezogen.
Konkret sollen allein im 100 Meter langen und 35 Meter hohen alten Spital-Hauptbau rund 130 Wohnungen entstehen, zudem halb- und öffentliche Nutzungen im Sockelgeschoss. Der städtebauliche Rahmen für das Areal soll bis 2017 stehen. Ab 2018 sollen die einzelnen Baufelder projektiert und ab 2019 erste Wohnhäuser neu gebaut werden.