Grundlagen für Baselbieter Gewerbeparkkarte gehen in Vernehmlassung

Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag die Verfassungs- und Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben, die zur Einführung einer kantonalen Gewerbeparkkarte nötig sind. Diese soll 100 Franken kosten und ist zudem Voraussetzung dafür, dass mit Basel-Stadt eine gemeinsame Parkkarte vereinbart werden kann.

Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag die Verfassungs- und Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben, die zur Einführung einer kantonalen Gewerbeparkkarte nötig sind. Diese soll 100 Franken kosten und ist zudem Voraussetzung dafür, dass mit Basel-Stadt eine gemeinsame Parkkarte vereinbart werden kann.

Heute bestehen in Baselbieter Gemeinden zahlreiche unterschiedliche Regelungen für das Parkieren auf öffentlichem Grund. Für das Gewerbe bedeute dies viel administrativen Aufwand und kumulierte Gebühren für Arbeitseinsätze an verschiedenen Orten, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Abhilfe schaffen soll nun eine einheitliche kantonale Lösung. Die Regierung schlägt dabei eine Gebühr pro Gewerbefahrzeug und Jahr von 100 Franken vor. Die Einnahmen sollen teilweise auch an die Gemeinden fliessen.

Geschaffen würde mit der kantonalen Parkkarte auch die Grundlage für eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Baselland beziehungsweise den Baselbieter Gemeinden über die vergünstigte Abgabe einer gemeinsamen Gewerbeparkkarte. Diese würde zum Parkieren in beiden Kantonen berechtigen. Die Vernehmlassunng dauert bis zum 31. Januar 2013.

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