Grundstückbesitzer muss nach 655 Jahren nicht mehr für „Ewiges Licht“ bezahlen

Ein Landwirt aus Schänis GL muss nicht mehr für den Unterhalt des „Ewigen Lichts“ in der römisch-katholischen Kirche Näfels GL aufkommen. Das Kantonsgericht Glarus befreite den Mann von einer Grundlast aus dem Jahre 1357.

Der Turm der Kirche von Näfels (Archivbild) (Bild: sda)

Ein Landwirt aus Schänis GL muss nicht mehr für den Unterhalt des „Ewigen Lichts“ in der römisch-katholischen Kirche Näfels GL aufkommen. Das Kantonsgericht Glarus befreite den Mann von einer Grundlast aus dem Jahre 1357.

Mitte des 14. Jahrhundert hatte ein Konrad Müller aus Niederurnen angeblich einen Heinrich Stucki getötet. Für dessen „Seelenheil“ und um sich der Rache der Familie zu entziehen, stiftete Müller der Pfarrkirche Mollis ein „Ewiges Licht“. Sollte er seiner „ewigdauernden“ Verpflichtung nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei verfallen.

Das „Ewige Licht“ wurde im Zug der Reformation der Pfarrei Näfels zugesprochen und die Liegenschaftsbesitzer erfüllten ihre Verpflichtung während der folgenden Jahrhunderte weiter. Die Kosten für das Nussbaumöl für die Lampe beliefen sich nach Medienangaben pro Grundstück auf 70 Fr. pro Jahr.

Als die Kirchgemeinde Näfels die 655 Jahre alte Unterhaltspflicht im Grundbuch der Gemeinde eintragen wollte, wehrte sich einer der Grundstückbesitzer dagegen. Das Kantonsgericht Glarus wies nun in seinem Urteil vom 20. Dezember die Klage der Pfarrei gegen den Landwirt ab, wie es am Montag mitteilte.

Denn das geltend gemachte Recht sei spätestens nach der Bereinigung des Hypothekarwesens im Kanton Glarus in den Jahren 1842 bis 1849 untergegangen. Ausserdem gebe es keinen besonderen Bezug zwischen der Unterhaltspflicht für das „Ewige Licht“ und den betroffenen Liegenschaften. Deshalb könne die Grundlast nicht bestehen.

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