Der Nachrichtendienst gerät im Fall des in Deutschland inhaftierten Schweizer Spions immer mehr in Bedrängnis. Der Mann will gegen die Schweiz aussagen. Zudem stellt ein Gutachten die rechtliche Grundlage von Auslandeinsätzen für den Finanzplatz in Frage.
Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahr 2010 bezweifelt, dass es für Spionageeinsätze im Ausland zum Schutz des Finanzplatzes ausreichende rechtliche Grundlagen gibt. Über das Gutachten berichtete die «NZZ am Sonntag» im Zusammenhang mit der Affäre um den in Deutschland inhaftierten Schweizer, dem Spionage im Zusammenhang mit dem Steuerstreit vorgeworfen wird.
Der Nachrichtenagentur sda liegt das damals als vertraulich eingestufte, aber inzwischen entklassifizierte Gutachten ebenfalls vor. Es behandelt Rechtsfragen zum Mandat des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zum Schutz des Finanz-, Wirtschafts- und Technologieplatzes Schweiz. NDB-Direktor Markus Seiler bestellte es zur Vorbereitung auf die Revision des Nachrichtendienstgesetzes.
Grundlagen reichen nicht aus
Nach geltendem Recht besitze der NDB kein ausreichendes rechtliches Mandat, um den Schutz des Finanz-, Wirtschafts- und Technologieplatzes Schweiz vor Bedrohungen und Gefährdungen umfassend wahrzunehmen, heisst es in dem neunseitigen Papier.
In rechtlicher Hinsicht sei das Tätigkeitsfeld des NDB thematisch fokussiert. Die Kompetenzen seien dementsprechend eingegrenzt auf die Abwehr einzelner, relativ klar umrissener Bedrohungsarten, welche die nationale Volkswirtschaft in Bedrängnis bringen und damit mittelbar eine Gefährdung der staatlichen Interessen herbeiführen können, ist im Papier weiter wörtlich zu lesen.
Die Aufgabe des Nachrichtendienstes dürfe sich im wirtschaftlichen Kontext nicht mehr ausschliesslich auf die Abwehr von Wirtschaftsspionage beschränken, hiess es weiter. Vielmehr gehe es darum, die Absichten ausländischer Staaten – auch diejenigen befreundeter Nachbarländer – sowie die Intentionen und Motive nichtstaatlicher Akteure aufzuklären, systematisch zu analysieren und zu werten.
Maurer verweist auf Notrecht
Als Verteidigungsminister Ueli Maurer 2013 einen Entwurf des neuen Nachrichtendienstgesetzes vorstellte, waren die Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Finanzplatz bereits Thema: Der Bundesrat könne künftig den NDB etwa auch im Zusammenhang mit dem Finanzplatz beauftragen, «Aufklärung zu betreiben», sagte Maurer. Unter dem alten Gesetz müsste die Regierung dafür Notrecht anwenden.
NDB-Chef Seiler machte eine konkretes Beispiel zu den neuen Kompetenzen: «Zum Schutz des Finanzplatzes vor Datenklau könnte der NDB mit dem neuen Gesetz strafrechtliche Hinweise auf einen Datendieb nachrichtendienstlich verifizieren.»
Das umschreibt ziemlich genau, was dem 54-jährigen Schweizer, der Ende April in Frankfurt verhaftet wurde, in Deutschland vorgeworfen wird: Der Mann sollte laut deutschem Haftbefehl unter anderem Informationen zu deutschen Steuerfahndern zusammentragen, die in den Kauf von CDs mit Kundendaten verwickelt waren.
Dass der in Deutschland inhaftierte Spion für den NDB im Zusammenhang mit den Steuerdaten-CDs im Einsatz war, bestätigte Nationalrätin Corina Eichenberger (FDP/AG), die Vizepräsidentin der für den Nachrichtendienst zuständigen Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Damals sei im gesetzlichen Rahmen alles korrekt abgelaufen.
Mit dem neuen, 2016 vom Schweizer Volk angenommenen Nachrichtendienstgesetz wird der NDB die fehlenden Kompetenzen übrigens definitiv erhalten. Das Gesetz ist allerdings noch nicht Kraft. Das passiert voraussichtlich auf den 1. September 2017.
Schweizer will aussagen
Der festgenommene Schweizer spielt unterdessen mit dem Gedanken, gegen die Schweiz auszusagen, wie sein Schweizer Anwalt Valentin Landmann in einem Interview sagte, das die Zeitung «Schweiz am Wochenende» am Samstag veröffentlichte. Sein Mandant dränge darauf, «vorwärtszumachen und auch gegen die Schweiz auszusagen».
Dass er sich damit des Verrats von Staatsgeheimnissen strafbar machen könnte, weist Landmann zurück. Viele Informationen befänden sich bereits in den Akten der Deutschen, «weil die Abteilung Staatsschutz der Bundesanwaltschaft die Unterlagen ungeschwärzt weitergereicht hat». Deshalb könne man seinem Mandanten nun sicher nicht Geheimnisverrat vorwerfen.