Das umstrittene geplante Arbeitszeitreglement bringe den Basler Berufsfeuerwehrleuten keine Verschlechterungen, bilanziert ein externes Gutachten. Dieses war von Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass nach Protesten von Betroffenen in Auftrag gegeben worden.
Gutachter Dominik Egli kommt nach einer Medienmitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom Donnerstag zum Schluss, das Reglement verschlechtere die Arbeitsbedingungen nicht und belasse auch eine leichte Besserstellung der Berufsfeuerwehr gegenüber den anderen Kantonsangestellten. Es werde daher nicht nachgebessert.
Die Regierung solle das Reglement im ersten Quartal genehmigen. Nötig sei es wegen Anpassungen an eine bereits geltende neue Ferien- und Urlaubsverordnung des Kantons. Letztere bringt dem ganzen Kantonspersonal unter anderem neu fünf Wochen Ferien, was laut Gass Konsequenzen hat für Abläufe und die Arbeitsplanung.
Das Gutachten zum umstrittenen Reglement wurde am Donnerstagnachmittag Vertretern des Personalausschusses sowie der Gewerkschaften VPOD und Syna vorgestellt. Der Rechtsdienst des Zentralen Personaldienstes habe dessen Rechtskonformität festgestellt.
Protestaktionen
Nach dem Vernehmlassungsverfahren war aus der Berufsfeuerwehr Kritik laut geworden. Es kam zu Protestveranstaltungen von Betroffenen, unter anderem zu einer Protestpause am Feuerwehrhauptsitz und einer symbolischen Brandwache auf dem Marktplatz.
Gass hatte am 19. Januar vor den Medien eingeräumt, dass seit längerem Überstunden zunähmen, sowohl bei der Feuerwehr als auch bei der Sanität. Diese abzubauen sei wegen Krankheit und anderen Ausfällen bisher nicht gelungen; schnell Ersatzpersonal zu finden sei schwierig. Massnahmen seien inzwischen eingeleitet, bräuchten aber Zeit.
Gemäss dem Gutachten stehen die Berufsfeuerwehrleute mit dem neuen Reglement immer noch durchschnittlich 7,6 Arbeitsstunden pro Jahr besser da als andere Kantonsangestellte. Gewisse Unschärfen des Reglements zur Jahresarbeitszeit seien vernachlässigbar. Bei Ferien und Urlauben bringe es keine Ungleichbehandlung.