Ein Untersuchungshäftling hat im Regionalgefängnis Bern eine Dauererektion erlitten, die zu einer bleibenden erektilen Dysfunktion führte. Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung habe er aber nicht, entschied das bernische Verwaltungsgericht.
Der Mann habe die Dauererektion – wohl aus Scham – dem Gefängnispersonal einfach zu spät gemeldet, vermutet das Gericht in einem am Montag publizierten Urteil. Warum der Mann im Oktober 2010 in U-Haft sass, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Nach seiner Darstellung hatte sich die Dauererektion einen Tag nach dem Eintritt ins Gefängnis eingestellt. Er habe das Personal und auch zwei Ärzte umgehend darauf aufmerksam gemacht, sei aber als Simulant hingestellt worden. Dabei habe er sich wegen der grossen Schmerzen am Boden gewunden und geschrien.
Die Verlegung ins Inselspital sei erst nach viertägigem Leiden erfolgt, erklärte der Beschwerdeführer und machte einen Fall von unterlassener Hilfeleistung geltend. Das Gericht hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass die Dauererektion vier Tage dauerte.
Das sei aus medizinischer Sicht wenig plausibel. Zudem habe das Gesundheits- und Pflegepersonal glaubhaft versichert, sofort gehandelt zu haben, nachdem man vom Problem Kenntnis erhalten habe. Das sei aber erst am fünften Tag nach Gefängniseintritt der Fall gewesen.
Der Mann wurde danach ins Spital gebracht, eine Operation setzte der Dauererektion ein Ende. Allerdings leidet der Patient seither unter einer erektilen Dysfunktion, wie es in solchen Fällen oft vorkommt.