Härtebeitrag an Sozialhilfekosten für Gemeinde Grellingen BL

Der Kanton Basel-Landschaft zahlt der Gemeinde Grellingen 180’000 Franken an die Sozialhilfekosten des Jahres 2015 aus dem Ausgleichsfonds. Die Regierung hat am Dienstag einem Härtebeitragsgesuch der Gemeinde stattgegeben.

Der Kanton Basel-Landschaft zahlt der Gemeinde Grellingen 180’000 Franken an die Sozialhilfekosten des Jahres 2015 aus dem Ausgleichsfonds. Die Regierung hat am Dienstag einem Härtebeitragsgesuch der Gemeinde stattgegeben.

Grellingen erfülle im Gegensatz zu anderen Gemeinden mit einer hohen Sozialhilfebelastung die Bedingungen für einen Härtebeitrag, heisst es in einer Regierungsmitteilung. Ein solcher wird gewährt, wenn die tatsächlichen und nicht selbst verschuldeten Lasten sehr hoch sind und das Haushaltsgleichgewicht nicht gewährleistet ist oder ein unzumutbarer Steuerfuss beschlossen werden müsste.

In der Gemeinde Grellingen lag der Steuerfuss 2015 bei 65 Prozent, und ein Jahr später wurde er auf 67 Prozent erhöht. Bei einem Gesamtaufwand der Gemeinde von 8,5 Millionen Franken betrug der Nettoaufwand für die Sozialhilfeunterstützungen knapp 800’000 Franken. Die Sozialhilfequote lag bei 4,9 Prozent.

Grellingen hatte bereits 2015 sowie 2014 rückwirkend für die Jahre 2011 bis 2013 einen Härtebeitrag erhalten. Nicht bewilligt hatte die Regierung unlängst hingegen ein Härtebeitragsgesuch der Stadt Liestal. Grund war gemäss Kanton unter anderem der Steuerfuss von 65 Prozent und dass Liestal genügend Mittel habe, die hohe Sozialhilfelast zu tragen.

Nächster Artikel