Die Haftbedingungen von zwei Untersuchungsgefangenen in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon sind laut Bundesgericht menschenrechtswidrig gewesen. Nach Ansicht des Gerichts bewirkten die engen Platzverhältnisse mit den übrigen Umständen eine erniedrigende Behandlung.
Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde zweier Männer teilweise gutgeheissen, die 2012 und 2013 beide in Champ-Dollon mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatten. Mehrere Monate verbrachten sie dabei in einer mit sechs Personen belegten Zelle, die an sich nur für drei Gefangene vorgesehen ist.
Auf jeden Insassen entfielen damit 3,8 Quadratmeter Platz in dem 23 Quadratmeter grossen Raum. Laut Bundesgericht haben insbesondere diesen beengten Verhältnisse zusammen mit den weiteren Bedingungen der Haft eine gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung verstossende Situation bewirkt.