Mit der sogenannten Handschlag-Affäre muss sich nun auch die Baselbieter Regierung befassen. Die Familie der beiden Handschlagverweigerer will die von der Schulleitung verhängten Sanktionen nicht akzeptieren und zieht den Fall an die nächste Instanz weiter.
Die Familie der muslimischen Schüler, die ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigern, wehrt sich dagegen, dass die beiden Burschen Sozialeinsätze leisten müssen. Diese hatte die Schulleitung als Disziplinarmassnahme angeordnet. Eine Beschwerde dagegen wies der Schulrat ab.
Nun habe die Familie gegen diesen Schulratsentscheid am Donnerstag fristgerecht Beschwerde erhoben, teilte die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion am Freitag mit. Damit ist für den Fall der Regierungsrat zuständig. Übertragen werde das Verfahren dem Rechtsdienst von Regierung und Landrat, heisst im Communiqué.
Bildungsdirektorin Monica Gschwind will in dieser Angelegenheit die bisherige Haltung auch in der Regierung «konsequent vertreten». Für die FDP-Regierungsrätin gilt in der Handschlagfrage weiterhin die Devise «Durchsetzen ohne Wenn und Aber», wie der Mitteilung zu entnehmen ist.
Der Fall der beiden Handschlagverweigerer hatte Anfang April über die Landesgrenze hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Weil die beiden Schüler aus religiösen Gründen Frauen generell nicht berühren wollen, hatte sie die Schulleitung der Sekundarschule Therwil zunächst vom üblichen Handschlag mit weiblichen Lehrkräften dispensiert.
Nachdem dies jedoch publik geworden war, wurde die Dispens aufgehoben. Grundlage bildete ein Gutachten der Bildungsdirektion, welches die Handschlag-Pflicht als zulässig und verhältnismässig taxierte. Die beiden Jugendlichen, von denen einer die Schule inzwischen verlassen hat, verweigerten den Handschlag aber weiterhin – der an der Schule verbliebene bis heute.
Die Handschlag-Affäre hat am Donnerstag auch das Baselbieter Parlament beschäftigt. Der Landrat verlangte klare gesetzliche Regeln, um künftig religiösen Konflikten dieser Art entgegenwirken zu können. Die dafür nötigen Anpassungen im Bildungsgesetz sollen laut der Bildungsdirektion unabhängig vom laufenden Verfahren vorangetrieben werden.