Ein florierendes Geschäft mit Hanfshops in der Stadt St. Gallen hat einem Schweizer und einem Kroaten einen Millionenumsatz beschert. Das Kreisgericht verurteilte die beiden jetzt zu langjährigen Freiheitsstrafen und zur Zahlung von hohen Ersatzforderungen.
Das Urteil, das am Dienstag bekanntgegeben wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den 32-jährigen Kroaten sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten aus; das Strafmass für den gleichaltrigen Schweizer beträgt vier Jahre und sechs Monate.
Zudem müssen die Verurteilten dem Staat Ersatzforderungen von 240’000 und 270’000 Franken bezahlen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von total knapp 130’000 Franken.
Die beiden Männer sollen als knapp 20-Jährige im Jahr 2003 ihren Cannabis-Handel begonnen haben. Laut Anklage führten sie ein Unternehmen mit verschiedenen Hanfshops und beschäftigten mehrere Verkäufer. Diese sollen bei Polizeikontrollen die Shops als ihre eigenen bezeichnet haben. Sie wurden deswegen verurteilt.
Dem einen Drahtzieher lastete die Staatsanwaltschaft eine Gesamtmenge von mindestens 233 Kilogramm Cannabis mit einem Erlös von 2,2 Millionen Franken an; der zweite soll mit rund 277 Kilogramm gehandelt und einen Umsatz von 2,6 Millionen Franken erzielt haben.
Häuser in Bosnien beschlagnahmt
Die beiden Männer zeigten sich vor Kreisgericht geständig. Sie machten aber geltend, es habe sich um kleinere Mengen Cannabis gehandelt. Sie bestritten auch, mit dem Gewinn aus dem Drogengeschäft Liegenschaften in Bosnien gekauft zu haben. Sie hätten jenes Geld geerbt, beteuerten sie.
Die Staatsanwaltschaft hatte erwirkt, dass die Liegenschaften und Konten der Angeklagten von den bosnischen Behörden beschlagnahmt wurden. Den beiden wurde neben dem Cannabis-Handel auch Freiheitsberaubung, Hehlerei, falsche Anschuldigung und versuchte Nötigung vorgeworfen.
An Entführung beteiligt
Der Kroate soll am Rande an der Entführung eines Mannes beteiligt gewesen sein, der ein Luxusauto veruntreut hatte. Kollegen hörten vom Betrug, vermuteten beim Opfer viel Geld und erpressten dieses. Der Schweizer soll Mitangeklagte zu falschen Aussagen genötigt und Mitarbeiter bedroht haben.
Mit seinem Urteil blieb das Kreisgericht leicht unter dem Strafmass, das der Staatsanwalt gefordert hatte. Die Verteidiger hatten auf viel mildere Strafen plädiert: drei Jahre und zwei Monaten für den Kroaten, und eine bedingte Strafe von 16 Monaten für den Schweizer.