Die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen sollen so weit wie möglich einander angeglichen werden. Dies ist das Hauptziel der Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der Revision des Beschaffungsrechts des Bundes soll das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen auf Bundesstufe umgesetzt werden, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. So soll Schweizer Unternehmen im Ausland ein erweiterter Marktzutritt ermöglicht werden.
Das Beschaffungswesen hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Gesamtsumme von Zahlungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der Schweiz beträgt derzeit schätzungsweise 40 Milliarden Franken jährlich. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2013 Güter und Dienstleistungen im Wert von 5,3 Milliarden Franken.
Gemäss Schätzungen der WTO hat die Revision des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) insgesamt einen erweiterten Marktzugang im Wert von 80 Milliarden Dollar pro Jahr zur Folge. Auch in der Schweiz führe die Anwendung der GPA-Regeln zu mehr Wettbewerb unter den Anbieterinnen.
Öffentliche Auftraggeberinnen hätten eine noch grössere Auswahl an Angeboten und könnten sich für dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis entscheiden. Dies könne die Kosten bei der öffentlichen Hand reduzieren.
Die verbesserte Orientierungssicherheit lasse auch bei den Anbieterinnen ein gewisses Sparpotenzial entstehen. Gleichzeitig werde ihnen infolge der Erweiterung des Geltungsbereichs des GPA und dessen Umsetzung im nationalen Recht der Marktzugang in den Mitgliedstaaten erleichtert.
Harmonisierungsbestrebungen im Inland
Die Revision des WTO-Beschaffungsübereinkommens erfordert Anpassungen im Bundesrecht wie im kantonalen Recht. Bund und Kantone wollen die internationalen Vorgaben parallel umsetzen. Dabei sollen die Beschaffungsordnungen des Bundes und der Kantone soweit als möglich harmonisiert werden.
Die Gesetzgebungsverfahren erfolgen allerdings separat, basieren jedoch auf den Regelungsvorschlägen einer paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Arbeitsgruppe. Die Harmonisierungsbestrebungen von Bund und Kantonen stellen die bedeutsamste Neuerung dar und entsprechen einem Anliegen von Politik und Wirtschaft, wie das EFD schreibt.
Insgesamt soll mit der Vorlage der Wettbewerb gestärkt, das Beschaffungsverfahren flexibilisiert und modernisiert sowie die Rechtssicherheit und die Anwenderfreundlichkeit des Beschaffungsrechts schweizweit verbessert werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 1. Juli 2015.