Nach dem Ausbruch von drei Insassen aus dem Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof vom August übt die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats harsche Kritik. Sie rügt Baumängel und schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzungen auch kantonaler Behörden.
Die drei Untersuchungsgefangenen waren am 19. August ausgebrochen, indem sie eine Aussenmauer des Gefängnisses durchbrachen und durch ein Nachbargebäude ins Freie gelangten. Ein auffallend ähnlicher Ausbruch hatte sich schon 2003 ereignet, wie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats in einer Mitteilung vom Freitag festhält.
Mängel trotz Aufrüstung
Die GPK und eine von ihr eingesetzte Subkommission kritisieren nun die Beteiligten hart: Eine Kombination eklatanter Baumängel sowie Kommunikationsdefizite, verbunden mit Passivität, Betriebsblindheit und mangelnder Sorgfaltspflicht bei Bauherrschaft, Bauleitung, Nutzerschaft und Unternehmen hätten dazu geführt, dass „kreative“ Ausbrecher mit einfachsten Mitteln das Sicherheitssystem überwinden konnten.
Dieses Sicherheitssystem sei vor wenigen Jahren mit Steuergeldern aufgerüstet worden. Den Ausbrechern ihr Tun erleichtert habe allerdings zusätzlich, dass das Weiterreichen wichtiger Arbeiten an Subunternehmer Übersicht und Kontrolle erschwerten und Verantwortlichkeiten so verwässert worden seien.
So sei der Flächenschutz auf einer ans Nachbarhaus angrenzenden Backsteinwand nicht vollständig montiert worden, sodass die Wand ohne Alarmauslösung durchbrochen werden konnte. Wer diesen Baumangel konkret zu verantworten hat, habe nicht eruiert werden können. Vernachlässigt worden seien aber auf jeden Fall Begleitung und Abnahme dieser Arbeiten.
Bessere Kontrolle erwartet
Für die GPK gehe es nicht nur um die vom Parlament nach dem ersten Ausbruch zur Behebung von Schwachstellen bewilligten 3,83 Millionen Franken, sondern auch um den ungenügenden Vollzug in einem höchst sensiblen Bereich, heisst es weiter. Sie erwartet künftig eine intensivere Begleitung und Kontrolle solcher Arbeiten durch die Verantwortlichkeiten des Kantons.