Ein 32-jähriger Mazedonier ist am Mittwoch vom Gericht in Thun wegen einer Schlägerei in einem Ausgehlokal zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Bei der Auseinandersetzung hatte er einen Afrikaner schwer verletzt.
Das Leben des Eritreers konnte nur dank einem sofortigen neurochirurgischen Eingriff gerettet werden. Der Mann ist heute behindert und wird kaum mehr je selbständig leben können.
Wie es genau zu der Auseinandersetzung im Café Mokka in einer Februarnacht im Jahr 2010 kam, liess sich nicht mehr mit letzter Sicherheit rekonstruieren. Eine Gruppe Afrikaner feierte und tanzte friedlich in dem Lokal. Zur Schlägerei kam es, als eine andere, sechsköpfige Gruppe das Lokal betrat, zu der auch der Hauptangeklagte, ein 32-jähriger Mazedonier, gehörte.
Er schlug gemäss Zeugen mit einer Bierflasche auf einen Afrikaner ein, und zwar auch dann noch, als dieser offensichtlich wehrlos auf eine am Boden stehende Lautsprecherboxe gesunken war.
Tod in Kauf genommen
Das Gericht gelangte zur Ansicht, der Haupttäter habe den Tod des Opfers in Kauf genommen, wie Gerichtspräsident Thomas Zbinden bei der Urteilsbegründung sagte. Der Haupttäter habe sogar vom Opfer abgelassen, um wieder zurückzukehren und erneut auf den zusammengesunkenen Körper einzuschlagen.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen eventualvorsätzlicher, versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Damit lag es unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 8 Jahre gefordert hatte, aber auch deutlich über den Anträgen der Verteidigung, die auf eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten wegen Raufhandels plädierte.
Der Angeklagte weist, wie übrigens die meisten seiner Mittäter, ein langes Deliktsregister und einschlägige Vorstrafen auf. Von den übrigen fünf Angeschuldigen wurde einer freigesprochen, die anderen erhielten Freiheitsstrafen von 6 Monaten bedingt bis zu 36 Monaten unbedingt.
Ihnen wurden unter anderem Raub, Raufhändel sowie Verstösse gegen das Betäubungsmittel- und das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt. Die Angeschuldigten mit längeren Freiheitsstrafen befinden sich im vorzeitigen Vollzug.