Die Eidgenossenschaft muss den Bau des Hauses der Religionen in Bern nicht mitfinanzieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Trägerstiftung abgewiesen. Sie hatte das Bundesamt für Kultur um einen Beitrag von einer Millionen Franken ersucht.
Der Neubau des Hauses der Religionen am Europaplatz in Bern kostet rund 10 Millionen Franken. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte der Trägerstiftung im Januar 2011 die von ihr ersuchte Unterstützung von einer Millionen Franken verwehrt.
Entscheid definitiv
Seinen Entscheid begründete es damit, dass es sich beim Haus der Religionen nicht um eine „kulturelle Institution“ im Sinne der Förderpraxis des BAK handle. Glaubenspraktiken und die Pflege von interreligiösen und interkulturellen Dialogen könnten nicht als beitragsfähige „künstlerische Produkte“ gelten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Stiftung abgewiesen. Das Urteil kann nicht mehr weitergezogen werden. In ihrem Entscheid teilen die Richter in St. Gallen die Ansicht des BAK, dass es sich beim Haus der Religionen nicht um ein kulturelles Vorhaben handelt.
Finanzierung gesichert
Selbst wenn dies zutreffen würde, wären laut Gericht die Voraussetzungen für einen Unterstützungsbeitrag nicht erfüllt: Das Projekt habe vorwiegend regionalen Charakter und sei nicht von gesamtschweizerischer Bedeutung. Zudem stehe fest, dass das Projekt auch ohne Bundesbeitrag realisiert werden könne.
Gemäss der Homepage der Stiftung Europaplatz – Haus der Religionen erfolgt die Finanzierung unter anderem über Beiträge von Privaten, von Stiftungen, vom Kanton und von der Burgergemeinde sowie mit zinslosen Darlehen mehrerer Kirchgemeinden. Im vergangenen Juni erfolgte der Spatenstich für das Haus der Religionen.
Im Herbst 2014 sollen dann Aleviten, Buddhisten, Christen, Hindus und Muslime je einen Raum für ihre Zeremonien beziehen können. Ein zentraler „Dialogbereich“ ermöglicht Begegnungen. Bisher war das Haus der Religionen in verschiedenen Provisorien untergebracht.