Haus-Explosion in Pratteln: Kantonsgericht bestätigt Strafe

Wegen einer Explosion in einem Mehrfamilienhaus in Pratteln BL von 2012 bleibt ein heute 57-jähriger Mann zu 20 Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt: Das Kantonsgericht hat am Dienstag Schuldspruch und Strafmass der Vorinstanz bestätigt, aber Formfehler kritisiert.

Wegen einer Explosion in einem Mehrfamilienhaus in Pratteln BL von 2012 bleibt ein heute 57-jähriger Mann zu 20 Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt: Das Kantonsgericht hat am Dienstag Schuldspruch und Strafmass der Vorinstanz bestätigt, aber Formfehler kritisiert.

An einem Samstagnachmittag im April 2012 hatte eine starke Explosion das Pratteler Längi-Quartier erzittern lassen. Zwei Stockwerke eines vierstöckigen Wohnblocks waren teilweise eingestürzt. Acht Personen wurden verletzt, zwei Verschüttete wurden erst nach Stunden gefunden. Es entstand ein Schaden von 3,5 Millionen Franken.

Die Explosion verursacht hatte der Angeklagte: In einer schweren Lebenskrise hatte er sich am Vorabend das Leben nehmen wollen und in der Küche stundenlang Gas ausströmen lassen. Später besann er sich jedoch anders und lüftete. Als er tags darauf den Gasherd anfachen wollte, um Weggli aufzubacken, kam es dennoch zum Knall.

Als grobfahrlässig hatte das Strafgericht vor Jahresfrist dieses Verhalten taxiert: Unter damaligen Umständen hätte er keine offene Flamme entzünden dürfen, und er habe zu wenig gelüftet und hätte dies wissen müssen, zumal man Gas nicht gut riechen könne. Das Strafgericht sprach den Mann der fahrlässigen Verursachung einer Explosion und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig.

Rüffel für Strafgericht

Wegen seiner Berufung hat sich nun das Kantonsgericht über den Fall gebeugt. Es bestätigte zwar das Ergebnis der ersten Instanz, teilte aber die Verfahrenskosten hälftig auf den Angeklagten und den Staat auf, weil das Strafgericht Fehler gemacht habe: Die Anklageschrift hätte nicht nachträglich geändert werden dürfen, sagte der Präsident.

Die Unterschiede zwischen der massgeblichen Anklageschrift von 2014 und der geänderten von 2015 seien aber inhaltlich nicht sehr gross. Im Wesentlichen habe man ihm nur den Verzicht auf den Beizug einer Gas-Fachperson – etwa von den IWB oder der Feuerwehr – neu vorgeworfen. An der Fahrlässigkeits-Beurteilung ändere dies nichts.

Der Mann hätte nie seine Küche zwölf Stunden mit Gas fluten dürfen, viel intensiver und länger lüften müssen und auch nicht nach nur anderthalb Stunden mit nur gekipptem Küchenfenster eine Flamme entfachen dürfen, sagte der Präsident des Dreiergerichts. In einem Wohnhaus mitten in einer Siedlung habe er riesige Gefahr geschaffen.

Das Strafmass tastete das Kantonsgericht darum nicht an, weil die Verteidigung versäumt hatte, dieses anzufechten. Ohne Anfechtung wäre laut Präsident eine Korrektur nur bei krassen Fehlbeurteilungen möglich, hier liege die Strafe der Vorinstanz aber im vertretbaren Rahmen.

Allerdings kritisierte der Kantonsgerichtspräsident die Taxierung des Strafgerichtes, der Angeklagte sei mit der Konstellation seines Suizidversuchs besonders egoistisch vorgegangen: Diese Bewertung stütze das Kantonsgericht nicht; wenn sich jemand das Leben nehmen will, sei das eine schwere persönliche Ausnahmesituation.

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