Hausärztinnen und -ärzte sollen mehr verdienen. Der Bundesrat schlägt eine Gebühr von 9.80 Franken pro Arztbesuch vor, die den Grundversorgern insgesamt 200 Millionen Franken mehr pro Jahr bringen soll. Eingespart wird das Geld bei Spezialisten und Spitälern.
Dass der Bundesrat die Grundversorger besserstellen wird, hat er bereits im September angekündigt. Jetzt zeigt er auch auf, wie er dies tun will. Ein «Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis» soll neu geschaffen werden.
Er beläuft sich auf 11 Tarmed-Taxpunkte, was nach Angaben des Departements des Innern (EDI) einem durchschnittlichen Zuschlag von 9.80 Franken entspricht. Für die Hausärzte bedeutet dies 200 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr.
Abgegolten werden sollen damit «intellektuelle» Leistungen der Ärzte – wie das Abhören oder Abtasten bei Schmerzen. Dafür kriegten die Ärzte in den vergangenen Jahren verhältnismässig weniger als für technische Leistungen – wie etwa das Herstellen eines Röntgenbildes.
Eine Verschiebung dränge sich auf, weil dank Fortschritt der Aufwand für die technischen Leistungen gesunken sei, hält das EDI fest. Deshalb sieht der Bundesrat denn auch Einsparungen vor bei diesen technischen Leistungen. Betroffen sind gut ein Dutzend Tarifkapitel im Ärztetarif Tarmed. Dies soll gewährleisten, dass wegen der Übung die Kosten für das Gesundheitswesen insgesamt nicht steigen.
Spezialisten und Spitäler büssen ein
Von den Einsparungen im Umfang von 200 Millionen Franken betroffen sind laut EDI vor allem Radio-Onkologen, Radiologen, Pathologen, Magen/Darm-Spezialisten und Augenärzte. Aus der obligatorischen Krankenversicherung dürften diese Spezialärzte 4 bis 7 Prozent weniger Vergütungen erhalten.
Da die betroffenen Behandlungen auch in Spitälern durchgeführt werden, gehören auch diese zu den Verlierern. Der Spitalverband H+ geht davon aus, dass Spitäler und Kliniken rund 100 Millionen Franken Mindereinnahmen hinnehmen müssten, also rund die Hälfte zur Besserstellung der Hausärzte tragen müssten.
Die Organisation kündigte folglich in einer ersten Reaktion an, sich zur Wehr setzen zu wollen. Sie beurteilt die Vorschläge des Bundesrates als nicht sachgerecht. Vor allem stösst sie sich daran, dass die Spitäler die Konsultationsgebühr nicht in Rechnung stellen dürfen, obwohl auch sie Leistungen wie Hausärzte erbringen. Das bedrohe Zusammenarbeitsmodelle mit Hausärzten.
Bundesrat greift ein
Der Bundesrat hatte Ende September angekündigt, den Ärztetarif Tarmed aus eigenen Stücken anpassen zu wollen. Zuvor hatten sich die Tarifpartner nicht auf einen Kompromiss für eine Revision der Tarifstruktur einigen können. Für einen solchen Fall verfügt der Bundesrat seit Anfang 2013 über eine Kompetenz zu einem Eingriff.
Das Versprechen des Bundesrates, die Hausärzte besserzustellen, hatte auch zum Rückzug der Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» beigetragen. Der Bundesrat will ausserdem mit weiteren Massnahmen dafür sorgen, dass es nicht zu einem Hausärztemangel kommt.
Der Vorschlag des Bundesrates geht nun in eine Anhörung bis zum 3. Februar 2014, wie das EDI mitteilte. Ende Sommer sollen die Änderungen dann in Kraft treten.
Allerdings versteht der Bundesrat seine Vorschläge als Übergangslösung, da eine Totalrevision des 2004 eingeführten Tarmed-Katalogs aus Sicht von zahlreichen Tarifpartnern notwendig ist. Sollte es zu einer Einigung kommen, könnte die Konsultationsgebühr wieder aufgehoben werden, signalisierte der Bundesrat.