Befürworter von Hausgeburten haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Niederlage erlitten. Die Richter bekräftigten in einem Urteil, dass staatliche Behörden Entbindungen in den eigenen vier Wänden nicht unterstützen müssen.
Es gebe in dieser komplexen Frage «keinen europaweiten Konsens», erklärten die Richter am Dienstag und betonten den Ermessensspielraum der Einzelstaaten. Geklagt hatten zwei Frauen aus Tschechien, denen ein Gesetz Hausgeburten mit Hebammenunterstützung praktisch unmöglich machte.
Die eine brachte ihr Kind letztlich allein zur Welt, die andere wählte notgedrungen ein Spital. Die Richter sahen darin aber keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie riefen die Regierung in Prag aber auf, die Bedingungen auf den Entbindungsstationen dem medizinischen Fortschritt anzupassen.
Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob das Komplikationsrisiko bei einer Hausgeburt höher ist als bei einer Klinikentbindung. Beim europäischen Spitzenreiter, den Niederlanden, liegt der Anteil der geplanten Hausgeburten bei rund 30 Prozent, in Deutschland bei nur knapp zwei Prozent und in Tschechien im Bereich von Einzelfällen.