Verteidigung und Anklage akzeptieren das Urteil im Hauswart-Mord von Rapperswil SG nicht. Nun muss das Bundesgericht entscheiden. Das Kantonsgericht St. Gallen hatte einen früheren Vermögensverwalter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.
Von einer Verwahrung hatte das Kantonsgericht im Berufungsprozess abgesehen. Auch eine therapeutische Massnahme hat das Gericht nicht angeordnet, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien.
Die Staatsanwaltschaft pocht auf eine Verwahrung des heute 60-jährigen Schweizers und zieht den Fall vor Bundesgericht. Mediensprecher Andreas Baumann bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Zürichsee-Zeitung» vom Dienstag.
Im Gegensatz zum Kreisgericht See-Gaster erkannte das Kantonsgericht nicht bloss auf vorsätzliche Tötung, sondern auf Mord. Der Beschuldigte sei kaltblütig, planmässig und damit besonders skrupellos vorgegangen.
Der ehemalige Vermögensverwalter bestritt die Tat stets. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren durch das Kreisgericht See-Gaster focht er an. Vor Kantonsgericht forderte er einen Freispruch. Auch die Verteidigerin des Mannes gelang an das Bundesgericht, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur sda bestätigte.
Der Beschuldigte soll im März 2011 vor dem Swisscom-Gebäude in Rapperswil den Hauswart mit einer Schrotflinte erschossen haben. Auf den Kleidern des mutmasslichen Täters sind laut Staatsanwaltschaft Schmauchspuren, auf einem Schuh Blutspuren des Opfers gefunden worden.