Nicht die Gemeinden, sondern der Kanton soll im Baselbiet in Zukunft die Bereitschaftsdienste von selbständigen Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen bezahlen. Dies begrüsste der Landrat am Donnerstag in erster Lesung.
Bisher kamen für das sogenannte «Wartegeld» die Gemeinden auf, was die Regierung beibehalten wollte. Die landrätliche Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragte jedoch, dass diese Inkonvenienzentschädigung vom Kanton bezahlt wird. Eine vor der Regierung vorgeschlagene Tarifsenkung lehnte die Kommission ab.
Dieser Antrag fand im Parlamentsplenum breite Unterstützung. Die SVP befand indes, dass die Finanzierung eigentlich Sache der Gemeinden wäre. Die SP konterte, diese Dienstleistung entspreche der Akut- und Übergangspflege im Spital, die ebenfalls der Kanton trage. Dieser spare zudem so allerhand gegenüber stationären Aufenthalten.
Der Kanton Baselland hatte das Wartegeld für selbständige Hebammen 2009 mit einer Übergangszeit bis 2013 abgeschafft. Eigentlich hätten Krankenkassen die Finanzierung übernehmen sollen, doch Verträge dazu bestehen bis heute nicht.
Eine vom Parlament gutgeheissene Motion verzögerte dann nicht nur die Abschaffung der Entschädigung bis Ende 2015, sondern verlangte auch ihre gesetzliche Verankerung im Gesundheitsgesetz.
Die Regierung schlug dann vor, das neue Gesetz rückwirkend per Anfang 2016 in Kraft zu setzen. Das Wartegeld soll im Baselbiet so lange von der öffentlichen Hand bezahlt werden, bis die Krankenkassen und der Hebammenverband in dieser Frage landesweit eine Einigung gefunden haben.