Hebammen-«Wartegeld» soll im Baselbiet vom Kanton bezahlt werden

Nicht die Gemeinden, sondern der Kanton soll im Baselland in Zukunft die Bereitschaftsdienste von selbständigen Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen bezahlen. Dies beantragt die vorberatende Kommission dem Baselbieter Kantonsparlament.

Nicht die Gemeinden, sondern der Kanton soll im Baselland in Zukunft die Bereitschaftsdienste von selbständigen Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen bezahlen. Dies beantragt die vorberatende Kommission dem Baselbieter Kantonsparlament.

Bisher kamen für das sogenannte «Wartegeld» die Gemeinden auf, was die Regierung beibehalten wollte. Die landrätliche Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission will nun diese Inkonvenienzentschädigung nicht nur vom Kanton berappen lassen, sondern sie auch nicht senken, wie aus ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht hervorgeht.

Für eine Hausgeburt etwa wollte die Regierung das Wartegeld um über 200 auf 400 Franken reduzieren. Insgesamt rechnete die Exekutive bei rund 700 Wochenbettbetreuungen und 30 Hausgeburten mit einer jährlichen Einsparung von 100’000 Franken. Die Kommission plädiert nun für eine Minimalentschädigung von 650 Franken für eine Hausgeburt und 325 Franken für die Wochenbettbetreuung.

Der Kanton Baselland hatte das Wartegeld für selbständige Hebammen 2009 mit einer Übergangszeit bis 2013 abgeschafft. Eine vom Parlament gutgeheissene Motion verzögerte nicht nur die Abschaffung der Entschädigung bis Ende 2015, sondern verlangte auch ihre gesetzliche Verankerung im Gesundheitsgesetz.

Die Regierung hatte im April vorgeschlagen, das neue Gesetz rückwirkend per Anfang 2016 in Kraft zu setzen. Das Wartegeld soll im Baselbiet so lange von der öffentlichen Hand bezahlt werden, bis die Krankenkassen und der Hebammenverband in dieser Frage landesweit eine Einigung gefunden haben.

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