Hebammen-«Wartegeld» zahlt im Baselbiet künftig der Kanton

Nicht die Gemeinden, sondern der Kanton zahlt im Baselbiet in Zukunft die Bereitschaftsdienste von selbständigen Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbett-Betreuungen. Der Landrat hat am Donnerstag dazu eine Änderung des Gesundheitsgesetzes verabschiedet.

Nicht die Gemeinden, sondern der Kanton zahlt im Baselbiet in Zukunft die Bereitschaftsdienste von selbständigen Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbett-Betreuungen. Der Landrat hat am Donnerstag dazu eine Änderung des Gesundheitsgesetzes verabschiedet.

Der Entscheid fiel mit 78 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das für einen Gesetzesänderung ohne Urnengang nötige Vier-Fünftel-Mehr wurde damit erreicht.

Zuvor hatte die SVP in der zweiten Lesung erfolglos beantragt, dass die Inkonvenienzentschädigung weiterhin von den Gemeinden getragen werden sollen. Dieser Antrag lehnte der Landrat mit 62 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Bisher kamen für das sogenannte «Wartegeld» die Gemeinden auf, was die Regierung beibehalten wollte. Die landrätliche Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragte jedoch, dass die Entschädigung vom Kanton bezahlt wird. Eine vor der Regierung vorgeschlagene Tarifsenkung lehnte die Kommission ab.

Der Kanton Baselland hatte das Wartegeld für selbständige Hebammen 2009 mit einer Übergangszeit bis 2013 abgeschafft. Eigentlich hätten Krankenkassen die Finanzierung übernehmen sollen, doch Verträge dazu bestehen bis heute nicht.

Eine vom Parlament gutgeheissene Motion verzögerte dann nicht nur die Abschaffung der Entschädigung bis Ende 2015, sondern verlangte auch ihre gesetzliche Verankerung im Gesundheitsgesetz.

Die Regierung schlug vor, das neue Gesetz rückwirkend per Anfang 2016 in Kraft zu setzen. Das Wartegeld soll im Baselbiet so lange von der öffentlichen Hand bezahlt werden, bis die Krankenkassen und der Hebammenverband in dieser Frage landesweit eine Einigung gefunden haben.

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