Heirat wirkt sich ab 2013 nicht mehr auf den Namen aus

Ab kommendem Jahr wirkt sich die Heirat nicht mehr auf den Namen aus: Jeder Ehegatte behält grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen Familiennamen wählen. Der Bundesrat hat das neue Namensrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Ehegatten behalten ab 2013 ihren Namen und wählen einen Familiennamen (Symbolbild) (Bild: sda)

Ab kommendem Jahr wirkt sich die Heirat nicht mehr auf den Namen aus: Jeder Ehegatte behält grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen Familiennamen wählen. Der Bundesrat hat das neue Namensrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Das Parlament hatte die Änderungen im Namens- und Bürgerrecht vergangenen Herbst gutgeheissen. Das Ziel der Revision war die Gleichstellung der Ehegatten. Neu gilt der Grundsatz: Von der Wiege bis zur Bahre trägt jeder seinen Namen.

Die Brautleute können bei der Heirat aber erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.

Wahl des Namens für die Kinder

Kinder verheirateter Eltern erhalten entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder – falls die Eltern verschiedene Namen tragen – einen der Ledignamen. Die Brautleute können bei der Heirat den Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll.

Auch für bereits Verheiratete

Die grössere Wahlfreiheit gilt auch für Personen, die nach dem alten Recht geheiratet haben: Wer vor Inkrafttreten der Änderung seinen Namen bei der Heirat geändert hat, kann jederzeit auf dem Zivilstandsamt erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen möchten.

Für die Änderung des Namens von Kindern gibt es aber Fristen, wie einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom Montag zu entnehmen ist. Trägt zum Beispiel die Mutter wieder ihren Ledignamen und wollen die Eltern, dass auch die Kinder diesen Namen tragen, müssen sie dies bis zum 31. Dezember 2013 erklären.

Ein Grund für die Revision des Namensrechtes war ein Urteil aus dem Jahr 1994. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam zum Schluss, dass das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspreche. Ein erster Versuch für eine Revision scheiterte allerdings im Jahr 2001. Den neuen Anlauf initiierte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.

Die Änderungen betreffen auch die Doppelnamen. So wird es Namen wie Leutenegger Oberholzer künftig nicht mehr geben. So genannte Allianznamen mit Bindestrich hingegen – zum Beispiel Widmer-Schlumpf – werden auch weiterhin zugelassen sein, da sie schon heute keinen juristischen Wert haben.

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