Der Bundesrat hat die Details zur Klimapolitik ab 2013 festgelegt. Er schlägt vor, dass die CO2-Abgabe bis 2020 in drei Schritten erhöht werden soll, und zwar ab 2014. Die Umweltorganisationen sind nicht zufrieden mit diesem Plan.
Das neue CO2-Gesetz schreibt vor, dass der Treibhausgas-Ausstoss in der Schweiz bis 2020 gegenüber 1990 um 20 Prozent sinken muss. Im Gesetz sind auch die Massnahmen verankert, die Details regelt der Bundesrat in einer Verordnung. Am Freitag hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nun den Entwurf dazu in die Anhörung geschickt.
Zu den wichtigsten klimapolitischen Instrumenten gehört die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, die jeweils erhöht werden soll, wenn der CO2-Ausstoss aus Brennstoffen nicht im erforderlichen Ausmass sinkt. Eine Abgabe auf Treibstoffen hatten die Räte abgelehnt.
Erhöhung in drei Etappen
Heute beträgt die CO2-Abgabe auf Brennstoffen 36 Franken pro Tonne CO2, was 9 Rappen pro Liter Heizöl entspricht. Dies soll nach dem Willen des Bundesrates nächstes Jahr noch so bleiben. Ab 2014 könnte die Abgabe dann auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden.
Weitere Zeitpunkte für eine mögliche Erhöhung sind die Jahre 2016 und 2018, maximal kann die Abgabe 120 Franken pro Tonne CO2 betragen. Ein Drittel der Erträge aus der Abgabe – bis zu 300 Millionen Franken pro Jahr – stehen zur Sanierung von Gebäuden zur Verfügung.
Umweltorganisationen unzufrieden
Die Umweltorganisationen kritisieren, dass die CO2-Abgabe frühstens 2014 und nicht bereits 2013 erhöht werden soll. Damit entziehe der Bundesrat der Sanierung von Gebäuden die Mittel und handle gegen den Willen des Parlaments, schreiben sie in einer Mitteilung.
Werde die „überfällige Erhöhung“ der CO2-Abgabe verschoben, stünden 2013 sogar weniger Mittel für Gebäudesanierungen zur Verfügung als heute. Der Bundesrat gehe nach dem Rückzug der Klima-Initiative die Umsetzung des CO2-Gesetzes äusserst widerwillig an. Sie fühlten sich hintergangen, schreiben die Initianten.
Befreiung für Unternehmen
Die Verordnung regelt auch, wie sich Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoss von der CO2-Abgabe befreien können. Dabei wird unterschieden zwischen grösseren Unternehmen, die sich dem Emissionshandelssystem anschliessen, und Unternehmen, die sich ohne Emissionshandel von der Abgabe befreien lassen.
Die Befreiung ohne Emissionshandel erfolgt wie bisher nicht automatisch, sondern auf Gesuch der Unternehmen.