Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl hat im Rechtsstreit um das Buch seines Ex-Biografen Heribert Schwan einen weiteren Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Köln bekräftigte das Buchverbot mit nicht freigegebenen Zitaten Kohls.
Es bestätigte am Dienstag im Zivilverfahren ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im November die weitere Verbreitung von Zitaten in dem Buch «Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle» verboten und damit einer Klage von Kohl stattgegeben hatte. Das OLG ging hinsichtlich der Zahl der verbotenen Zitate mit seinem Urteil sogar noch über den Richterspruch des Landgerichts hinaus.
Schwan und sein ebenfalls von Kohl beklagter Mitautor Tilman Jens zitieren in ihrem Buch den Altkanzler mit drastischen Äusserungen über frühere Weggefährten, darunter die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Das Buch basiert auf Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor auf Tonband mitgeschnitten hatte. Durch die Verwendung der strittigen Zitate habe Schwan eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt, hatte das Landgericht in erster Instanz geurteilt.
Der Rechtsstreit zwischen Kohl und Schwan beschäftigt die Kölner Gerichte schon seit Monaten. Es geht um Mitschnitte und Protokolle von insgesamt 630 Stunden Gesprächen, die Schwan in den Jahren 2001 und 2002 mit Kohl in dessen Haus in Oggersheim geführt hatte.
Sie hatten Schwan zur Abfassung der bereits früher erschienenen Kohl-Memoiren gedient. Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit an der Biografie unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler die Zusammenarbeit mit Schwan auf.