Der Streit zwischen den Krankenversicherern und Spitälern um Patientendaten geht weiter: Die grösste Schweizer Krankenversicherung Helsana hält rund 4000 Spitalrechnungen zurück. Betroffen davon sind fast 90 Kliniken in der ganzen Schweiz.
„Wir haben von den Spitälern nicht genügend Informationen erhalten, um die Rechnungen kontrollieren zu können“, bestätigte Helsana-Sprecherin Claudia Wyss am Mittwoch einen Bericht von Schweizer Radio DRS. Laut Gesetz sei die Helsana aber verpflichtet, die Rechnungen zu überprüfen.
Auslöser des Streits zwischen Spitälern und Krankenkassen ist die Einführung von Fallpauschalen Anfang Jahr. Die Krankenkassen fordern detailliertere Rechnungen, während die Spitäler aus Datenschutzgründen nur codierte Rechnungen abliefern wollen.
Die Spitäler erhalten pro Behandlung eine Pauschale, ungeachtet wie lange der Patient im Spital liegt. Die Versicherer befürchten nun, dass die Spitäler auf ihren Rechnungen Diagnosen angeben, die besser abgegolten werden als die tatsächliche Diagnosen.
National- und Ständerat hatten sich Ende letzten Jahres darauf geeinigt, dass die Krankenkassen umfassende Daten in codierter Form erhalten sollen. Die Verordnung mit den Details zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe der Patientendaten liegt aber noch nicht vor.
Spitäler stellen keine Rechnungen
Für den Krankenkassendachverband santésuisse ist das Vorgehen der Helsana „gut nachvollziehbar“: „Die Helsana nimmt ihren gesetzlichen Auftrag zur Rechnungskontrolle ernst“, sagte Mediensprecherin Silvia Schütz.
Dass die Spitäler wegen der unbezahlten Rechnungen in Liquiditätsengpässe kommen, bestreitet Helsana-Sprecherin Wyss. „Wir haben in den ersten drei Monaten des Jahres von den Spitälern nur sieben Prozent der Rechnungen erhalten.“ Normalerweise erhalte die Helsana im selben Zeitraum 75’000 Rechnungen.
Konzernleitungsmitglied Michael Willer erklärte sich diesen Umstand kürzlich gegenüber der „Neuen Luzerner Zeitung“ folgendermassen: „Vielleicht sind sie (die Spitäler) mit der Umstellung auf das neue Patienten-Klassifizierungssystems bei den Abrechnungen noch nicht so weit, wie sie sein sollten.“
Bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen und der Verordnung über die Datenübermittlung bei der Rechnungsstellung gelte der Status quo, sagte Konrad Engler, Leiter Kommunkation des Spitalverbandes H+. Die Spitäler müssten derzeit noch nicht alle Diagnosen liefern. Die Weigerung der Krankenkassen widerspreche dem geltenden Recht.