In der Aargauer Gemeinde Herznach haben rund 100 Stimmberechtigte die Unterlagen zur eidgenössischen Abstimmung vom 25. September doppelt erhalten. Grund für die Panne ist gemäss Angaben der Gemeindekanzlei ein EDV-Systemfehler.
Einige Druckjobs wurden doppelt ausgeführt, wie die Gemeindekanzlei mitteilte. Die Unterlagen in zweifacher Ausführung erhielten Stimmberechtigte, deren Nachnamen mit «A» oder «B» beginnt. Die 100 Betroffenen entsprechen nur 10 Prozent der Stimmberechtigten.
Sie werden gebeten, einen Stimmrechtsausweis entweder zu vernichten oder der Gemeindekanzlei abzugeben. Am Abstimmungswochenende werde das Wahlbüro mit einer Kontrollliste sicherstellen, dass nicht doppelt abgestimmt werden könne, heisst es in der Mitteilung weiter.
Reiche jemand einen Stimmrechtsausweis allenfalls zweimal ein, so würden beide Stimmabgaben ungültig erklärt. Dieses Vorgehen sei mit der Staatskanzlei abgesprochen. Die Gemeindekanzlei hat nach eigenen Angaben Massnahmen ergriffen, damit sich ein doppelter Versand nicht mehr wiederholen soll.